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Channel: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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S&K-Betrug

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Rechtsanwälte EBP

In dem Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft im Betrugsfall der S&K-Gruppe wurde gegen sieben Beschuldigte die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 23.12.2013 mitgeteilt hat.

Nach Angaben des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und darüber hinaus wegen schweren Untreue bzw. Anstiftung zur Untreue dringend verdächtig.

Gegen die Verantwortlichen der S&K-Firmengruppe ist seit einiger Zeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges anhängig.

Neben den beiden Hauptbeschuldigten befinden sich nun noch fünf weitere Beschuldigte nach wie vor in Untersuchungshaft. Außerdem wird noch gegen weitere 80 Beschuldigte ermittelt.

Nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main sind die übrigen Beschuldigten im Wesentlichen der Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug dringend verdächtig.

Den Beschuldigten wird nach Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Wesentlichen vorgeworfen, dass die Anleger der S&K-Gruppe dadurch getäuscht worden sind, dass ihnen vermittelt wurde, dass mit den von ihnen eingezahlten Geldern im Rahmen der aufzulegenden Fonds Gewinne realisiert werden sollten, während tatsächlich beabsichtigt gewesen sei, die Gelder für die Ausgestaltung das von den Beschuldigten der S&K-Gruppe unterhaltenen Schneeballsystems zu verwenden.

Auf Grundlage dieser strafrechtlichen Vorwürfe ist es denkbar, dass Geschädigte gegen verschiedene Verantwortliche der S&K-Firmengruppe zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchsetzen können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 03.01.2014

S&K-Betrug


hkw personalkonzepte GmbH – Insolvenz

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Rechtsanwälte EBP

Das Personaldienstleistungsunternehmen hkw personalkonzepte GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt.

Damit ist ein weiterer Anbieter von Mittelstandsanleihen pleite. Betroffen davon sind vor allem Anleger, die Anleihen der hkw personalkonzepte GmbH gezeichnet haben.

Zur Begründung des Insolvenzantrages wurde darauf verwiesen, dass Schuldner hohe Verbindlichkeiten fristgerecht nicht gezahlt hätten und daher der hkw personalkonzepte GmbH die Liquidität zur Zahlung von Zinsen gefehlt hätte. Ursprünglich wurde die Verzögerung der Zinszahlungen aber damit begründet, dass es aufgrund einer Neustrukturierung zu einer Verzögerung gekommen sei.

Anleger, die die Anleihe der hkw personalkonzepte GmbH erworben haben, können im Insolvenzverfahren Ihre Rechte geltend machen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und vertritt geschädigte Gläubiger der hkw-Anleihe bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Stand: 12.12.2013

hkw personalkonzepte GmbH – Insolvenz

Dr. Stark Vermögensverwaltung – Lucendro-Fonds – Verdacht auf Betrug

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Rechtsanwälte EBP

Gegen die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung, eine ehemalige Bankerin, hat die Staatsanwaltschaft Hof Anklage erhoben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft trat die Beschuldigte gegenüber Anlegern als seriöse, erfahrene Geschäftsfrau auf, der es aufgrund angeblicher Kontakte im Bereich des Investmentbankings möglich sei, Kapital von Kunden risikofrei bei einer monatlichen Rendite von 5% und mehr anzulegen. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft sollen die Beschuldigte und ihr Ehemann einen Großteil der Investorengelder zu eigenen Zwecken verwendet haben und Einzahlungen von neu geworbenen Kunden sollen im Rahmen eines Schnellballsystems zur Ruhigstellung der Altinvestoren verwendet worden sein.

Über den Komplex hinaus, bezüglich dessen bereits Anklage erhoben worden ist, sollen nach einem Bericht in manager magazin online auch Anleger betroffen sein, die Kapital in den Fonds New World Fund- Lucendro investiert haben. Dabei soll es sich um ein Anlagekonstrukt mit formalem Sitz auf den British Virgin Islands handeln. Nach der Darstellung von manager magazin online hat die Verantwortliche der Dr. Stark Vermögensverwaltung vorgegeben, Kapital von Anlegern angeblich in European Medium Term Notes (EMTM), vermeintlich spezielle Schuldverschreibungen zu investieren. Dabei sollen diese Papiere in einen geheimnisumwitterten Frühhandel zwischen Emission und Platzierung erworben worden sein, um die versprochenen Renditen zu erwirtschaften.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt geschädigte Anleger. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in Fällen aus dem Kapitalanlagebetrug und der Vertretung von Geschädigten.

Stand: 07.01.2014

Dr. Stark Vermögensverwaltung – Lucendro-Fonds – Verdacht auf Betrug

Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

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Rechtsanwälte EBP

Die Firma Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, mit Firmensitz in Berlin, bot Anlegern an, deren Lebensversicherungsverträge anzukaufen und den Erlös, d. h. den Rückkaufswert, gewinnbringend anzulegen.

Den Anlegern wurde über eine Laufzeit von 10 Jahren eine Verdoppelung des Kapitals versprochen. Das angelegte Kapital und die Gewinne sollten in monatlichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren zurückbezahlt werden.

Mittlerweile hat die Firma Pecus GmbH immer wieder die betroffenen Anleger im Hinblick auf die zu leistenden Auszahlungen vertröstet.

Erst kürzlich warnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor sog. Aufkäufern gebrauchter Lebensversicherungen. Die Warnungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht scheinen sich im Fall der Firma Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zu Bewahrheiten.

Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main und der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Einordnung entsprechender Modelle als Einlagengeschäft bestätigt hatten, haben sich inzwischen auch Zivilgerichte mit vergleichbaren Anlagemodellen beschäftigt und die Verträge von Anbietern für unwirksam erklärt. So bejahte etwa auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main eine zivilrechtliche Haftung des für das Ankaufunternehmen verantwortlichen Vorstands.

Folglich liegt bei den Geschäften der Firma Pecus GmbH ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vor, insbesondere wenn kein qualifizierter Rangrücktritt in den Verträgen vereinbart ist und die Rückzahlung der angelegten Beträge ratierlich erfolgen soll.

Dies hat die Konsequenz, dass die Gesellschaft selbst und deren  Geschäftsführer nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG den Anlegern auf Schadensersatz haften.

Unter Umständen können darüber hinaus auch Anlagevermittler – und Berater, die die Pecus-Anlagen vertrieben haben – auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich vertreten lassen.

Stand: 08.01.2014

Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

PROKON – drohende Insolvenz

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Mit einem Rundschreiben vom 10.01.2013 stellt PROKON die Anleger von Genussrechten vor die Wahl, entweder ihr Kapital über eine Kündigung bis 31.10.2014 rückzufordern, auf die Zahlung von Zinsen bis zur Verbesserung der Liquiditätslage zu verzichten, bereits ausgesprochene Kündigungen zurückzunehmen oder sogar das Genussrechtskapital zu erhöhen oder es müsste alternativ ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

In dem Rundschreiben wird auch darauf verwiesen, dass man, falls es nicht gelingen sollte die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, voraussichtlich Ende Januar gezwungen sei, ein Planinsolvenzverfahren einzuleiten.

Hierzu wird weiter ausgeführt, dass ein Insolvenzverfahren nur dann verhindert werden kann, wenn PROKON für mind. 95% des Genussrechtskapitals die Zusage erhalte, dass das Kapital ungekündigt bis zum 31.10.2014 stehen gelassen werde.

Verbraucherschützer hatten das Geschäftskonzept von PROKON schon seit längerer Zeit kritisiert. Wie wir zuletzt berichtet hatten, hat z. B. die Zeitschrift Finanztest (1/14), darüber informiert, dass die PROKON Regenerative Energien GmbH Zahlen veröffentlicht habe, wonach sich bis Ende August 2013 Verluste von 107,2 Mio. EUR ergeben haben und sich der Verlustvortrag damit auf knapp 200 Mio. EUR belaufe.

Nach übereinstimmenden Medienberichten liegen schließlich der Staatsanwaltschaft einige Strafanzeigen vor und es wird geprüft, ob ein Anfangsverdacht auf Betrug oder sonstige Wirtschaftsdelikte begründet ist.

Falls sich ein entsprechender Anfangsverdacht bestätigt, würden entsprechende strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.

Sollten sich entsprechende Vorwürfe bestätigen, könnte dies auch für Anleger die Möglichkeit eröffnen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Auch wenn Erwerber von Genussrechten die Anlage auf Empfehlung eines Beraters oder Vermittlers abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit, dass Berater oder das Beratungsunternehmen auf Schadensersatz haften, wenn der Anleger falsch oder unzureichend über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger hinsichtlich der Prüfung entsprechender Ansprüche.

Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, unterstützt unsere Kanzlei ebenfalls Anleger bei der Prüfung und Geltendmachung von Forderungen bzw. Forderungsanmeldungen.

Stand: 14.01.2014

PROKON – drohende Insolvenz

INFINUS IKP Insolvenz

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Nun ist über das Vermögen der INFINUS AG Ihr Kompetenz-Partner (INFINUS IKP) ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Bei der INFINUS IKP handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Future Business KG aA, das als Maklerpool, dem sich zahlreiche Berater angeschlossen hatten, tätig war und im Übrigen auch als Muttergesellschaft für einige Unternehmen der Infinus-Gruppe fungierte.

Nach eigener Aussage bot die INFINUS IKP Premium-Dienstleistungen für unabhängige Finanzberater an.

Von der INFINUS IKP zu unterscheiden ist die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut. Über die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut lief der Vertrieb der Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA.

Je nachdem, ob einem Anleger der Erwerb der Orderschuldverschreibungen der FuBus von einem Berater der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut oder von einem unabhängigen Berater empfohlen worden sind, kommt es in Betracht, dass ein Schadensersatzanspruch entweder gegen die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut oder den selbstständigen Berater begründet werden kann, wenn der Anleger fehlerhaft beraten bzw. insbesondere über die Risiken und Hintergründe der Orderschuldverschreibungen aufgeklärt worden ist. Dies muss aber in jedem Einzelfall detailliert geprüft werden.

Stand: 04.02.2014

INFINUS IKP Insolvenz

Prokon BaFin

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Rechtsanwälte EBP

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wusste bereits seit ca. 5 Jahren, dass PROKON Geld benötigt, um Anleger von Windpark Fonds auszuzahlen, wie Handelsblatt-Online bzw. die „Digitalzeitung Handelsblatt Life“ vom 04.02.2014 berichten.

Danach habe die BaFin vor mehreren Jahren die Auflösung von Windparks, die in Form von geschlossenen Fonds von PROKON betrieben worden waren, verlangt, da nach Ansicht der BaFin die Entgegennahme von Kapital von Anlegern gegen das Versprechen von festen Ausschüttungen unabhängig von der Ertragslage der Fonds ein bankähnliches Geschäft war.

Aus einem Briefwechsel von Ende 2008 / Anfang 2009 gehe hervor, dass PROKON dann der BaFin z. B. zur finanziellen Lage des Fonds Energy III mitgeteilt hätte, dass das Eigenkapital negativ und Windparks an die Banken verpfändet seien und man daher momentan nicht in der Lage sei, Eigenkapital an die Gesellschafter auszuzahlen und man daher um einen Aufschub von  mehreren Monaten bitte.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Oliver Busch ist es nicht akzeptabel, dass hier nicht sämtliche Ermessensspielräume genutzt worden sind bzw. auch nach wie vor auch nicht ausreichende gesetzliche Möglichkeiten geschaffen sind, um in einem derartigen Fall das Einwerben von weiterem Kapital zu verhindern bzw. Anleger zumindest zu warnen.

Stand: 04.02.2014

Prokon BaFin

MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG

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Gegen mehrere Verantwortliche der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG, Regensburg, ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig, wie der Branchendienst kapital-markt intern in seiner Ausgabe 5/14 berichtet.

Nach Verlust der KWG-Erlaubnis war auch bezüglich der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG ein Liquidationsverfahren eröffnet worden.

Der Branchendienst kapital-markt-intern hatte bereits vor mehreren Jahren aufgrund der sehr hohen Kostenstruktur eine Warnung ausgesprochen und auch der im Liquidationsverfahren eingesetzte Liquidator hatte u. a. auch die hohe Kostenstruktur im Hinblick darauf, dass sehr hohe Vertriebsprovisionen angefallen sind, kritisch bewertet.

Sofern sich die Vorwürfe in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bestätigen, kann für betroffene Geschädigte die Möglichkeit bestehen, gegen Verantwortliche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Außerdem kommt es auch in Betracht, dass ein Anlageberater, der einem Anleger den Abschluss der Anlage in der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2 KG empfohlen hat, auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, wenn dieser den Anleger falsch beraten bzw. unzureichend über die Hintergründe und Risiken der Anlage aufgeklärt hat.

Bei den Anlagen in der MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2 KG handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung mit hohen Risiken. Darüber muss ein Anlageberater einen Anleger aber aufklären.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Anlageziele des Anlegers ausreichend beachtet worden sind.

Wenn ein Anleger eine sichere Anlage zur Altersvorsorge wünscht und ihm eine derartige Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung empfohlen wird, kann die Beratung ebenfalls fehlerhaft und ein Schadensersatzanspruch begründet sein.

Sofern ein entsprechender Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet werden kann, kann der Anleger das eingezahlte Kapital zurückfordern.

Stand: 04.02.2014 

MLR Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 2. KG


RA Busch bei akte 20.14 in Sat1 vom 04.02.2014

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- Verkauf der Lebensversicherung: „Und plötzlich ist die Altersvorsorge weg“ -

Rechtsanwalt Oliver Busch im Interview in akte 20.14 vom 04.02.2014 zu unseriösen Angeboten zum Verkauf von Lebensversicherungen, auch zitiert in Bild.de vom 04.02.2014:

Rechtsanwalt Busch: „Die Firma ist nur das Vehikel, um das Geld oder die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen von den Kunden einzusammeln und dann bei den Versicherungsgesellschaften durch Kündigung zu Geld zu machen. Dieses Geld wird von den Verantwortlichen dann in Autos, Schmuck und Häuser investiert – sie bereichern sich also. Es wird nicht angelegt, um den Kunden die versprochen Renditen auszuzahlen. Bei den uns vorliegenden Fällen war es so, dass die Raten drei bis vier Jahre noch bezahlt wurden – und dann war plötzlich Schluss!“

RA Busch bei akte 20.14 in Sat1 vom 04.02.2014

Windwärts Energie GmbH

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Seitens der Firma Windwärts Energie GmbH, einem Unternehmen aus Hannover, dass als Projektentwicklungsgesellschaft für Windenergie tätig ist, wurde am 07.02.2014 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.

Verzögerungen bei laufenden Windenergieprojekten und Vorlaufkosten in den Auslandmärkten hätten im vergangenen Jahr 2014 die finanzielle Lage des Unternehmens verschlechtert. Nachdem nun im Januar ein Rechtsgutachten einer renommierten Wirtschaftskanzlei festgestellt hätte, dass Rückzahlungsansprüche der Genussrechtsinhaber bei der Prüfung der Zahlungsunfähigkeit berücksichtigt werden müssten, hat die Windwärts Energie GmbH Insolvenzantrag eingereicht.

Über 4.100 Anleger haben in vier Genussrechtsemissionen ca. € 20 Mio. investiert und in 20 Fonds weitere € 46 Mio..

Betroffen von der Insolvenz dürften deshalb vor allem die Gläubiger sein, die Genussrechtskapital gezeichnet haben.

Nach definitiver Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden die Gläubiger Ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen müssen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger, die Genussscheine in der Firma Windwärts Energie GmbH gezeichnet haben, bei der Anmeldung Ihrer Forderungen und bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Stand: 10.02.2014

Windwärts Energie GmbH

hkw personalkonzepte – Ermittlungsverfahren

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Gegen Verantwortliche der hkw personalkonzepte GmbH ist bei der Staatsanwaltschaft nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, wie Handelsblatt online am 06.02.2014 berichtet.

Das Ermittlungsverfahren soll sich auf den Vorwurf der Insolvenzverschleppung beziehen und es würde auch der Anfangsverdacht des Betruges bestehen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt habe.

Wie Handelsblatt online unter Berufung auf den Insolvenzverwalter der hkw personalkonzepte GmbH berichtet, sollen 10 Millionen Euro, die von Anleger als Erwerber der Mittelstandsanleihe der hkw personalkonzepte GmbH zur Verfügung gestellt worden seien, verschwunden seien.

Sollten sich strafrechtliche Vorwürfe bestätigen, kann sich auch für Anleger, die die Mittelstandsanleihe der hkw personalkonzepte GmbH gezeichnet haben, die Möglichkeit ergeben, gegen Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung durchzusetzen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen ergibt, dass Gelder zweckwidrig verwendet worden wären.

In diesem Fall wären Anleger nicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren angewiesen, sondern könnten unter Umständen auch gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchsetzen, um das eingezahlte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Unsere Kanzlei unterstützt Anleihegläubiger nicht nur bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren, sondern auch bei der Prüfung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 10.02.2014

hkw personalkonzepte – Ermittlungsverfahren

EURELFINA & LIMACO

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EURELFINA Treuunternehmen reg. /
LIMACO Unternehmensberatung AG

Mehrere hundert Anleger wurden wohl durch ein Schneeballsystem in einer Größenordnung von ca. € 24 Mio. betrogen.

Von der Staatsanwaltschaft Liechtenstein wurde bereits eine Person festgenommen. Bei dem Beschuldigten handelt es sich nach den Angaben der Staatsanwaltschaft Vaduz um einen 66-jährigen, der über die Firma EURELFINA Treuunternehmen reg. und wohl auch über die Firma LIMACO Unternehmensberatung AG von den Anlegern Geld zur Veranlagung entgegengenommen hat. Seit Januar 2014 befindet sich der Millionenbetrüger in Untersuchungshaft wegen schweren Betruges, der Veruntreuung der Gelder und wegen Verstoßes gegen das Bankengesetz.

Über die Firma LIMACO Unternehmensberatung AG wurde bereits ein Konkursverfahren eröffnet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Geltendmachung von Forderungen im Rahmen des Konkursverfahrens sowie bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, z. B. wegen unerlaubter Handlung.

Stand: 11.02.2014

EURELFINA & LIMACO

Infinus-Future Business – Insolvenz des Komplementärs

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Über das Vermögen des Komplementärs der Future Business KG aA (FuBus), Herrn Jörg B., ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Soweit die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte des Verantwortlichen der FuBus sichergestellt hatte, ist nun ein Arrestverfahren gegen den Komplementär der FuBus nicht mehr sinnvoll bzw. empfehlenswert.

Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde nämlich auch ein Verbot der Zwangsvollstreckung ausgesprochen. Ob und inwieweit Arreste gegen andere Verantwortliche der Infinus-Firmengruppe, gegen die auch strafrechtlich ermittelt wird, in Betracht kommt, muss sorgfältig geprüft werden.

Nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Ansprüche gegen Herrn Biehl, insbesondere auch aus Orderschuldverschreibungen der FuBus, angemeldet werden.

Außerdem kann auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den Berater oder ein Anlageberatungsunternehmen durchzusetzen. Ob und inwieweit ein Anspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Anlagevermittlung begründet werden kann, muss in jedem Einzelfall analysiert werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung entsprechender Ansprüche und auch bei der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren.

Stand: 12.02.2014

Infinus-Future Business – Insolvenz des Komplementärs

NCI New Capital Invest / Selfmade Capital

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Die NCI New Capital Invest-Gruppe aus München, die nach eigenen Angaben Investmentkonzepte für vermögende Privatkunden und institutionelle Investoren managt und deren Fonds u. a. von der dima24.de Anlageberatung GmbH bzw. der dima24.de Anlagevermittlung GmbH vertrieben und vermittelt werden, steht im Fokus der Ermittlungsbehörden.

Nach Medieninformationen ermittelt die Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den Firmen dima24 und NCI.

Im Zentrum der NCI Unternehmensgruppe steht die Firma NCI New Capital Invest Holding GmbH, die wiederum Anteile an weiteren Unternehmen, wie den Firmen NCI New Capital Invest Global Management GmbH, NVT Nymphenburger Beteiligungs- und Verwaltungs Treuhand Management GmbH, NCI New Capital Invest Oil & Gas USA Asset Management GmbH sowie NCI New Capital Invest Global Management GmbH hält.

Die Anteile an der NCI New Capital Invest Holding GmbH werden wiederum von der Nitro Invest GmbH aus Unterföhring bei München gehalten, deren Gesellschafter bzw. deren Geschäftsführer, Herr M. H. ist.

Das Emissionshaus NCI New Capital Invest legte verschiedenste Fonds auf, wie z. B. die Fonds NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG, NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG und NCI New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG.

Seitens der Firma dima24.de, einem der größten bankenunabhängigen Vermittler geschlossener Fonds, wurden die vorgenannten Fonds der NCI New Capital Invest sowie weitere Fonds des Emissionshauses Euro Grundinvest und des Emissionshauses Selfmade Capital vertrieben.

Sollten sich die Behauptungen verdichten, dass es sich bei einer ehemaligen NCI Geschäftsführerin um eine „Strohmann-Geschäftsführerin“ handelte und dass Herr M. H. tatsächlich faktischer Geschäftsführer und Prospektverantwortlicher war, der letztlich auch dima24 Chef war, lassen sich unter Umständen Prospekthaftungsansprüche für geschädigte Anleger gegenüber den Prospektverantwortlichen darstellen, zumal dann auch tiefgreifende Interessenverflechtungen verschwiegen wurden.

Betroffene Anleger, die in entsprechende Fonds investiert haben, sollten darüber hinaus überprüfen lassen, ob sich Schadensersatzansprüche gegenüber der Anlageberatungsfirma bzw. dem Anlageberater, die die Anleger im Hinblick auf den Kauf der Fonds beraten haben, durchsetzen  lassen bzw. ob ihre Fonds von den Betrugsermittlungen der Staatsanwaltschaft betroffen sind und ob es Möglichkeiten auf Schadensersatz gibt.

Stand: 13.02.2014

NCI New Capital Invest / Selfmade Capital

Business Capital Investors (BCI) – weiteres Urteil gegen Anlageberater

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Mit einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Köln einem von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anleger, der eine Anlage bei der Business Capital Investors (BCI) abgeschlossen hatte, Schadensersatz in Höhe des eingezahlten Kapitals gegen einen Anlagevermittler zur Zahlung zugesprochen.

Das Gericht qualifizierte den Beklagten als Anlagevermittler und stellte hierzu fest, dass auch ein Anlagevermittler zur richtigen und vollständigen Aufklärung über die für den Anlageentschluss bedeutsamen Umstände verpflichtet ist und auch eine Pflicht zur Prüfung der Plausibilität des Anlagekonzepts besteht.

Nach Ansicht des Gerichts war das Anlagekonzept der BCI auch nach dem Vortrag des Beklagten unplausibel und nicht nachvollziehbar und auch eine eigene Plausibilitätsprüfung des Vermittlers sei unzureichend gewesen.

In einem Parallelfall hatte bereits das Landgericht Bielefeld im Herbst letzten Jahres einen Anlageberater der Firma BCI wegen fehlerhafter Beratung bzw. einer unzureichenden Plausibilitätsprüfung zur Zahlung von Schadensersatz an einen von unserer Kanzlei vertretenen Anleger verurteilt.

Auch wenn die Entscheidungen noch nicht rechtskräftig sind, ergibt sich daraus, das für Anleger unter Umständen auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung hinsichtlich des von Ihnen auf das für Anlagen bei der BCI eingezahlten Kapitals in Betracht kommt, um das eingezahlte Kapital bzw. den Schaden wieder zurück erhalten zu können.

Stand: 18.02.2014

Business Capital Investors (BCI) – weiteres Urteil gegen Anlageberater


Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22

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Viele deutsche Anleger haben sich in den letzten Jahren an italienischen und spanischen Solaranlagen beteiligt und entsprechende Fondsbeteiligungen gezeichnet.

So haben ca. 4.500 deutsche Anleger in die Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22 investiert, wobei diese Solarfonds von der Firma Voigt & Collegen, einem Emissionshaus aus Düsseldorf, aufgelegt wurden.

Gesetzesänderungen in Spanien und der Wettbewerbsdruck auf den internationalen Solarmärkten wirken sich nun auch negativ für die Fondsanleger aus.

Der Solarfonds SolEs 21 wird wohl für das Jahr 2013 keine Ausschüttungen vornehmen. Der Rückkaufswert der Solarfonds-Beteiligung ist auf dem Zweitmarkt drastisch gesunken.

Auch die Zeichner des Solarfonds SolEs 22 werden für das Jahr 2013 wohl auf ihre Ausschüttung verzichten müssen. Die Beteiligung selbst ist vom Handel am Zweitmarkt ausgesetzt und kann nicht veräußert werden.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anlageberater oder gegenüber der beratenden Bank, über die sie die Fondsbeteiligungen gezeichnet haben, darstellbar sind. Vielen Anlegern wurden die Solarfonds-Beteiligungen als sichere Anlage empfohlen bzw. als Anlage, die zur Altersvorsorge geeignet wäre.

Darauf, dass eine unternehmerische Beteiligung vorlag, bei der sogar ein Totalverlust entstehen kann, wurden viele Anleger nicht hingewiesen.

Auch wurde teilweise verschwiegen, dass die beratenden Banken und Vertriebsgesellschaften Provisionsrückzahlungen seitens der Fondsgesellschaft erhielten. Seitens des Bundesgerichtshofs wurde in der Vergangenheit mehrfach festgestellt, dass wenn die Provisionsrückvergütungen nicht ausreichend offengelegt wurden, Schadensersatzansprüche für Anleger bestehen.

Schließlich können unter Umständen auch Ansprüche gegen die Initiatoren der Fondsbeteiligung aus Prospekthaftung dargestellt werden.

Stand: 19.02.2014

Solarfonds SolEs 21 und SolEs 22

ifas

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Ein Anleger wurde von einem Telefonverkäufer, der sich als Mitarbeiter der Firma Ifas, Berlin, vorstellte, zum Kauf von vorbörslichen Aktien einer dänischen Ölförderfirma veranlasst, so ein Bericht in Finanztest 3/2014.

Laut Finanztest wurde dem Anleger versprochen, dass er die Aktien für nur € 14,75 erwerben könne und Mai 2013 eine Börseneinführung erfolgte und die Aktien dann mit € 25,00 gehandelt würden.

Nach Bericht in Finanztest ist die Firma nicht mehr erreichbar und gegen die Verantwortlichen sind strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges anhängig.

Sollte sich im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen der Vorwurf des Betruges bestätigen, kann für Anleger die Möglichkeit bestehen, auch gegen die dafür verantwortlichen Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen, um das für Aktiengeschäfte angeblich zur Verfügung gestellte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von geschädigten Anlegern bei unseriösen Anlagemodellen verfügt, berät und unterstützt betroffene Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 21.02.2014

ifas

Panther AG

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Seitens eines Brancheninformationsdienstes wird davor gewarnt, Kapital bei der Firma Panther AG aus München anzulegen. Anleger können dort festverzinsliche Unternehmensanleihen oder Aktien der Panther AG erwerben.

Laut dem Brancheninformationsdienst bietet die Panther AG eine mit 6% p.a. verzinste Unternehmensanleihe an, einen 100%igen Inflationsschutz auf die Kapitalanlage, d. h. eine Sonderzahlung am Laufzeitende über die Inflationssumme als zusätzliche Gutschrift und darüber hinaus eine 100% steuerfreie Auszahlung der Erträge durch Übernahme der Steuerbeträge durch die Panther AG.

Auch hinsichtlich des Kaufs von Aktien verweist die Panther AG auf ihrer Homepage darauf, dass man als Aktionär größte Ertrags- und Gewinnchancen hätte und eine jährliche Dividende erhalten würde.

Zu Recht verweist der Brancheninformationsdienst darauf, dass die Rückzahlung des Anleihekapitals extrem unsicher sein kann und das Bonitätsrisiko nicht eingeschätzt werden kann. Im Übrigen würde die Panther AG über keine BaFin-KWG-Lizenz verfügen.

Seitens des Brancheninformationsdienstes wird dringend vor einer Anlage bei der Firma Panther AG gewarnt. Dem können wir uns nur anschließen.

Betroffene Anleger, die bereits festverzinsliche Unternehmensanleihen oder Aktien der Firma Panther AG erworben haben, sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 24.02.2014

Panther AG

Confiserie Burg Lauenstein GmbH

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Der Confiserie Burg Lauenstein GmbH, Ludwigsstadt, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt.

Außerdem wurde die Abwicklung der Geschäfte und die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.

Den Kunden wurden von der Confiserie Burg Lauenstein GmbH nach Angaben der BaFin Genussscheine zur Zeichnung angeboten und nach Ansicht der BaFin hat die Confiserie Burg Lauenstein GmbH damit Gelder von Anlegern als Darlehen angenommen und damit das Einlagengeschäft betrieben.

Die Gesellschaft verfügte aber nicht über die erforderliche Erlaubnis für das Betreiben des Einlagengeschäfts.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihr zur Verfügung gestelltes Kapital nicht von der Confiserie Burg Lauenstein GmbH zurückerhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, welche Ansprüche sie durchsetzen können, um das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Stand: 27.02.2014

Confiserie Burg Lauenstein GmbH

Markus Frick – Verurteilung durch LG Frankfurt am Main

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Markus Frick wurde nach übereinstimmenden Medienberichten, z. B. n-tv.de vom 25.02.2014, vom Landgericht Frankfurt am Main wegen vorsätzlicher Marktmanipulation zu einer Haftstraße verurteilt.

Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass Herr Frick im Jahre 2012 mit Hilfe von Empfehlungen die Kurse von drei wenig bekannten Nischentiteln gezielt in die Höhe getrieben habe und dafür Gelder in nicht unerheblicher Höhe von Hintermännern angenommen habe.

Dies habe Herr Frick nach dem Bericht von n-tv.de 3.000 Abonnenten seines Börsenbriefes verschwiegen und sich damit der verbotenen Marktmanipulation schuldig gemacht.

Der Vorwurf des Betruges sei im Rahmen des Strafverfahrens fallen gelassen worden, weil dies aus rechtlichen Gründen nicht zu beweisen gewesen wäre.

Den Tatvorwurf der Marktmanipulation habe Herr Frick bereits im Laufe des Verfahrens in einer schriftlichen Erklärung bestätigt, wonach er gegen Zahlung eines erheblichen Betrages mit Hilfe des Börsenbriefes „Deutscher Aktiendienst“ drei an sich wenig aussichtsreiche Aktien empfohlen habe, ohne seine Leser über die Verstrickung in die eigenen, höchst lukrativen Interessen aufzuklären.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung können für Anleger, die derartige Aktien erworben haben, die Gegenstand des strafrechtlichen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main sind, unter Umständen die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Dies muss aber in jedem Einzelfall detailliert geprüft werden.

Stand: 27.02.2014

Markus Frick – Verurteilung durch LG Frankfurt am Main

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