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Channel: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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Windreich

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Rechtsanwälte EBP

Es soll sich nun nach ersten Ermittlungen des Insolvenzverwalters der Verdacht ergeben haben, dass die Windreich bereits spätestens im Oktober 2011 zahlungsunfähig gewesen sei, so ein Bericht in der Süddeutsche Zeitung vom 27.02.2014. Dies gehe aus dem Entwurf eines Insolvenzgutachtens hervor. Danach sei die Firma Windreich nach den vorliegenden Unterlagen bereits über einen längeren Zeitraum vor der Insolvenzantragsstellung zahlungsunfähig gewesen und nur eine Brückenfinanzierung und ein Stillhalten der Kreditgeber habe die Geschäftstätigkeit bis ins Jahr 2011 gerettet.

Die Süddeutsche Zeitung verweist darauf, dass der Gründer der Firma Windreich, Herr B., diesem Verdacht energisch widerspricht und der Ausschnitt aus dem Gutachten nach Angaben des Insolvenzverwalters noch als vorläufig anzusehen sei, da die genauen Berechnungen zum tatsächlichen Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit noch nicht abgeschlossen seien.

Sollte sich der Verdacht, dass hier bereits eine Zahlungsunfähigkeit bereits geraume Zeit vor der Insolvenzantragsstellung eingetreten war, bestätigen, kann dies zum Einen strafrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der Windreich haben und zum Anderen kann auch für Anleger die Möglichkeit bestehen, unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche durchzusetzen.

Stand: 27.02.2014

Windreich


Günther-Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH

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Rechtsanwälte EBP

Der Suppenhersteller Zamek hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Düsseldorf – Insolvenzgericht – gestellt.

Betroffen sind u. a. Anleger der Mittelstandsanleihe, die im Mai 2012 mit einem Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von 5 Jahren von Zamek herausgegeben wurde. Die Zamek Anleihe mit der ISIN: DE000A1K0YD5, WKN: A1K0YD hatte ein Volumen von 45 Millionen Euro. Nachdem im Mai die Zinszahlung der Mittelstandsanleihe fällig wird, ist fraglich, ob Anleger mit einer entsprechenden Ausschüttung seitens der Firma Zamek rechnen können. Den Anlegern drohen hohe Verluste.

Die Börse Düsseldorf hat am Dienstag auf den Insolvenzantrag hin die Anleihe vom Handel ausgesetzt.

Anleihenzeichner sollten sich dringend anwaltlich vertreten lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt bereits mehrere Gläubiger und überprüft, ob Schadensersatzansprüche gegenüber Vermittlern, Banken, Wirtschaftsprüfern darstellbar sind. Unter Umständen sind auch Prospekthaftungsansprüche darstellbar.

Sollte tatsächlich ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen die entsprechenden Ansprüche der Anleihegläubiger auch im Rahmen des Insolvenzverfahrens angemeldet und geltend gemacht werden.

Stand: 27.02.2014

Günther-Zamek Produktions- und Handelsgesellschaft mbH

FlexLife Capital AG

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Rechtsanwälte EBP

Die FlexLife Capital AG hat die monatlichen Ratenzahlungen seit Mai 2013 gegenüber den Anlegern ausgesetzt. Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die FlexLife Capital AG eingeleitet.

Die FlexLife Capital AG kaufte Lebensversicherungen von Anlegern an, wobei der „Kaufpreis“ in einer Einmalzahlung nach sieben Jahren oder im Rahmen einer Ratenauszahlung über zehn Jahre bezahlt werden sollte. Alternativ bot die FlexLife Capital GmbH eine Mischform zwischen monatlichen Raten und der Sofortzahlung eines Teilbetrags an.

Die FlexLife GmbH hat dadurch, dass sie rückzahlbare Gelder auf Zeit angenommen hat, unter Umständen ein Einlagengeschäft betrieben, welches nach dem Kreditwesengesetz erlaubnispflichtig ist.

Ob die FlexLife GmbH über eine derartige Erlaubnis verfügt bzw. eine solche Erlaubnis erforderlich ist, wird zur Zeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft. 

Anleger der Firma FlexLife GmbH sollten daher prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche, sofern sich die Vermutungen der BaFin bestätigen, gegen Verantwortliche und gegen die Firma FlexLife GmbH selbst geltend gemacht werden können.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger.

Stand: 27.02.2014

FlexLife Capital AG

Infinus – Neue Durchsuchungen und Beschlagnahme

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Rechtsanwälte EBP

Die Infinus-Gruppe war erneut von einer Aktion der Staatsanwaltschaft betroffen. Die Büroräume der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut wurden nach Medienberichten, z. B. handelsblatt.com vom 06.03.2014, von der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dabei sollen auch Vermögenswerte sichergestellt worden sein.

Die Sicherstellung soll erfolgt sein, um zu verhindern, dass noch vorhandene Vermögenswerte abgezogen werden.

Gegen Verantwortliche der Infinus- und Future Business-Firmengruppe ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden wegen des Vorwurfs anhängig, dass gegenüber Anlegern unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage gemacht wurden.

Auch wird dem Vorwurf nachgegangen, ob Anleger über ein betrügerisches Schneeballsystem geschädigt worden sind.

In einigen Fällen haben vertraglich gebundene Vermittler der Infinus Finanzdienstleistungsinstitut Anlegern den Erwerb von Orderschuldverschreibungen der Future Business KG a. A. und anderer Anlagen, wie etwa Genussrechte der Prosavus, empfohlen.

Unsere Kanzlei berät und unterstützt betroffene Geschädigte der Infinus-Gruppe bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 10.03.2014 

Infinus – Neue Durchsuchungen und Beschlagnahme

hkw personalkonzepte – Eröffnung Insolvenzverfahren

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Rechtsanwälte EBP

Zwischenzeitlich ist über das Vermögen der hkw personalkonzepte GmbH auch ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll berichtet haben, dass aufgenommene Bankdarlehen nicht bilanziert worden seien und auch seitens der Geschäftsführer die aus den Anleihen erhaltenen Gelder an mit dem Geschäftsführer verbundene bzw. von diesem beherrschte Unternehmen als ungesicherte Darlehen weitergeleitet worden seien.

Relevant wird daher sein, ob im Rahmen des Insolvenzverfahrens diese Gelder wieder realisiert werden können.

Aus diesem Grund kann es für Anleger auch wichtig sein, unabhängig von dem Insolvenzverfahren Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche der Gesellschaft durchzusetzen.

Wie bereits berichtet, ist gegen Verantwortliche der hkw personalkonzepte AG ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung anhängig, wobei auch der Anfangsverdacht des Betruges besteht.

Sollten sich derartige Vorwürfe bestätigen, kann für Anleger auch die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und vertritt Anleihegläubiger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sowie auch im Insolvenzverfahren.

Stand: 12.03.2014

hkw personalkonzepte – Eröffnung Insolvenzverfahren

FinoPlan GmbH – Insolvenz

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Rechtsanwälte EBP

Über das Vermögen der FinoPlan GmbH, Offenburg, wurde nun ein Insolvenzverfahren eröffnet. Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

Wie wir berichtet hatten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber der FinoPlan GmbH angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Die FinoPlan GmbH hatte von Anlegern Darlehen entgegengenommen und versprochen, das Kapital zu verzinsen und nach mehreren Jahren zurückzuzahlen.

Es muss nun geprüft werden, ob und welche Ansprüche von dem Anleger bzw. Darlehensgeber im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

Da nach Auffassung der BaFin auch unerlaubt das Einlagengeschäft betrieben wurde, ergibt sich für Anleger neben der Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren auch die Möglichkeit, gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Auch dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen.

Stand: 17.03.2014

FinoPlan GmbH – Insolvenz

ecoConsort AG

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Rechtsanwälte EBP

Wie wir berichtet hatten, ist ach einem Antrag der Gesellschaft ist im November 2013 über das Vermögen der ecoConsort AG ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die ecoConsort AG war teil der Infinus- / Future-Business-Firmengruppe, Dresden.

Anleger konnten zum Einen Orderschuldverschreibungen der ecoConsort AG ab € 2.500,00 erwerben.

Versprochen wurde z. B. bei einem Anlagebetrag von € 5.000,00 und einer Laufzeit von 90 Tagen und einer Kündigungsfrist von 80 Tagen ein Zinssatz von 5,25% p.a..

Anleger, die Orderschuldverschreibungen der ecoConsort AG erworben haben, können entweder aufgrund des Insolvenzverfahrens Forderungen anmelden.

Außerdem konnten sich Anleger aber auch durch Beteiligungen an dem Fonds INFINUS ecoConsort Fund beteiligen. Es handelt sich dabei um einen Investmentfonds.

Zu diesem Investmentfonds gibt es eine eigene Kapitalanlagegesellschaft, die AXXON, Luxemburg, und dieser Fonds bzw. diese Gesellschaft ist von der Insolvenz der ecoConsort AG nicht betroffen.

Im Übrigen ist auch gegen Verantwortliche der Infinus- / Future-Business-Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug anhängig.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Prüfung von Ansprüchen gegen beteiligte Firmen und verantwortliche Personen sowie auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren und bei Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen verantwortliche Personen.

Stand: 19.03.2014

ecoConsort AG

WealthCap US Life 1, US Life 2, US Life 3

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Rechtsanwälte EBP

Ab dem Jahre 2003 wurden, damals noch von der HVB FondsFinance GmbH, aus der später wegen des Zusammenschlusses verschiedener Emissionshäuser der HypoVereinsbank die WealtCap wurde, verschiedene Lebensversicherungsfonds, u. a. die Life US 1, Life US 2 und Life US 3, emittiert.

Die Lebensversicherungsfonds erwarben in den USA Versicherungen auf dem Zweitmarkt, die dann von einem US-Trust für die Fondsgesellschaft gehalten werden.

Die Fondsgesellschaften zahlten für den Erwerb von Lebensversicherungspolicen an die Versicherungsnehmer die Kaufpreise und erhielten dafür die Rechte aus den Policen. Diese Policen werden fortgeführt, um am Ende dann die Ablaufsleistung zu vereinnahmen.

Mit dem Begriff „Lebensversicherung“ bzw. „Risikolebensversicherung“ verbinden die meisten Anleger den Begriff von hoher Sicherheit.

Tatsächlich handelt es sich bei diesen Anlagen aber um Anlagen in Form von Unternehmensbeteiligungen mit entsprechend hohen Risiken.

Neben anderen Risiken besteht bei derartigen Anlagen in Lebensversicherungsfonds vor allem das Risiko, dass die Lebenserwartung von Versicherungsnehmern, die ihre Policen verkauft haben, falsch prognostiziert wird und zum Anderen können medizinische Gutachten falsch sein und zum Anderen kann sich auch im Laufe der Zeit durch medizinische Fortschritte die Lebenserwartung erhöhen.

Die Fonds WealthCap Life US 1, WealthCap Life US 2 und WealthCap Life US 3 haben am Anfang auch noch die prognostizierten Ausschüttungen gezahlt. Die Ausschüttungen fielen dann aber teilweise geringer aus bzw. mussten dann sogar zeitweise eingestellt werden.

Die Fondskonzepte sehen vor, dass Ausschüttungen aus einer freien Liquidität geleistet werden, die sich aus den Einnahmen der Fondsgesellschaft aus ablaufenden Lebensversicherungen unter Abzug der Zahlungen für Prämien für Versicherungen sowie für die Kosten ergibt.

Bei diesen Lebensversicherungsfonds hat sich gerade dieses Risiko, dass die Lebenserwartung von Versicherungsnehmern falsch berechnet bzw. prognostiziert worden, verwirklicht.

Anleger sind daher enttäuscht und fragen sich daher, ob sie bei ihrer Anlageentscheidung richtig beraten worden sind.

Ein Anlageberater ist zum Einen zu einer anlegergerechten Beratung verpflichtet und muss dabei die Anlageziele, die Risikoneigung und die finanziellen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigen.

Falls die Empfehlung einer Anlage in den Lebensversicherungsfonds US Life 1, US Life 2 oder US Life 3 etwa nicht der Risikoneigung oder den Vorstellungen des Anlegers entsprach, kann ein Beratungsfehler begründet sein.

Außerdem muss ein Anleger auch im Rahmen einer objektgerechten Beratung über die Hintergründe und vor allem die Risiken einer derartigen Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung aufgeklärt werden.

Ist eine Aufklärung nicht ordnungsgemäß oder vollständig erfolgt, kann ebenfalls die Möglichkeit bestehen, dass ein Beratungsverschulden begründet werden kann.

Sofern die Anlagen von Banken empfohlen werden, müssen diese die Anleger auch darüber aufklären, ob und in welcher Höhe sie Rückvergütungen für die Empfehlung erhalten.

Sofern eine Beratung fehlerhaft war, kann sich unter Umständen für einen Anleger auch die Möglichkeit ergeben, einen Schadensersatzanspruch gegen den Berater bzw. das Beratungsunternehmern durchzusetzen, um sich von der Anlage zu lösen und das investierte Kapital wieder zurück zu erhalten.

Dies muss aber in jedem Einzelfall detailliert geprüft werden. Anleger die daran Interesse haben, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Stand: 17.03.2014

WealthCap US Life 1, US Life 2, US Life 3


MPC Rendite-Fonds Lebens plus GmbH & Co. KG

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Rechtsanwälte EBP

Seitens des Emissionshauses MPC wurden verschiedenste Lebensversicherungsfonds aufgelegt. Nämlich die Fonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus II GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus III GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus IV GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus V GmbH & Co. KG, MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG sowie MPC Rendite-Fonds Leben plus VII GmbH & Co. KG.

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mittlerweile mehrere geschädigte Kapitalanleger, die beim Kauf der vorgenannten Fonds von Banken falsch beraten wurden.

Vielen Anlegern wurde eine entsprechende Anlage als sicher bzw. zur Altersvorsorge geeignet dargestellt. Oft wurden die Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass es keinen geregelten Zweitmarkt für geschlossene Fondsbeteiligungen gibt und diese während der Laufzeit nicht oder nur schwer mit erheblichen Abschlägen veräußerbar sind. Im Übrigen wurden die Mandanten auch nicht darauf hingewiesen, dass ein aus der Fondsgesellschaft ausscheidender Gesellschafter noch fünf Jahre für bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern der Gesellschaft haftet. Schließlich wurden die Anleger auch nicht darüber aufgeklärt, dass die Banken, die die Fonds vertrieben haben, Rückvergütungen seitens der Fondsgesellschaft im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Beteiligungen erhalten haben. Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Bank jedoch verpflichtet, den Anleger unabhängig von der Höhe der erhaltenen Rückvergütung von sich aus über diese insgesamt aufzuklären (BGH XI ZR 56/05)

Die Risiken von Lebensversicherungsfonds haben wir auch allgemein auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Service“ erläutert.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Erst kürzlich wurde wieder eine Klage seitens der Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner für eine geschädigte Anlegerin gegen eine Bank wegen des Vertriebs des MPC Rendite-Fonds bei Gericht eingereicht.

Stand: 19.03.2014

MPC Rendite-Fonds Lebens plus GmbH & Co. KG

FLEXLIFE Capital AG

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Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wurde mittlerweile mitgeteilt, dass die Firma FLEXLIFE Capital AG bei ihren Kunden fälschlicherweise den Eindruck erweckt, dass Zahlungseinstellungen durch Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht veranlasst worden wären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt klar, dass die Firma FLEXLIFE Capital AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungspflicht nicht gehindert ist, ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Kunden nachzukommen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 19.03.2014

FLEXLIFE Capital AG

Klage gegen Commerzbank AG wegen Fehlberatung beim Verkauf des MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG

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Rechtsanwälte EBP

Die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner hat im Februar 2014 beim Landgericht München I für eine geschädigte Anlegerin Klage gegen die Commerzbank AG wegen einer Fehlberatung beim Verkauf des Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG eingereicht.

Betroffene Anleger, die unter Umständen von Banken beim Kauf von Lebensversicherungsfonds falsch beraten wurden, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 19.03.2014

Klage gegen Commerzbank AG wegen Fehlberatung beim Verkauf des MPC Rendite-Fonds Leben plus VI GmbH & Co. KG

Infinus-Gruppe – Gothaer Versicherung tangiert

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Rechtsanwälte EBP

In dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden gegen Verantwortliche der Infinus-Gruppe gibt es nun eine Berührung zur Gothaer Versicherung, wie handelsblatt.com am 20.03.2004 unter Berufung auf „Handelsblatt Life“ berichtet.

 Nach Informationen von „Handelsblatt Life“ habe das Landeskriminalamt Sachsen im Februar ein Ersuchen um Auskunft an die Gothaer Lebensversicherung gestellt. Hintergrund seien Lebensversicherungen, die die Gothaer Versicherung mit Firmen Infinus-Gruppe abgeschlossen habe und dass seit 2009 jährlich 19 Mio. Euro von der Infinus AG an die Gothaer Versicherung gezahlt worden sei und die Versicherung für die Vermittlung der Policen hohe Provisionen an Firmen der Infinus-Gruppe zurück geleistet habe.

 Wie wir berichtet hatten, ist gegen mehrere Verantwortliche der Infinus- und Future Business KG aA ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug anhängig.

 Unsere Kanzlei berät und unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 Stand: 24.03.2014

Infinus-Gruppe – Gothaer Versicherung tangiert

Cinema Sports Inc.

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Seitens der Cinema Sports Inc., einer Aktiengesellschaft aus den USA, wurde Anlegern angeboten kostengünstig außerbörslich gehandelte Aktien zu erwerben.

Bei den angebotenen Aktien handelte es sich um sog. „Pennystocks“, welche an die Anleger mit dem Versprechen vertrieben wurden, dass diese in ihrer Wertentwicklung kurzfristig steigen würden, wenn die Cinema Sports Inc. an die Börse gehen würde. Der versprochene Börsengang blieb jedoch aus.

Anleger, die bei der Cinema Sports Inc. investiert hatten, gingen leer aus. Die versprochenen Rückzahlungen oder Kurssteigerungen der Cinema Sports Inc. wurden nicht eingehalten.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Hamburg hat  nach entsprechenden Durchsuchungsmaßnahmen und Ermittlungen Anklage gegen drei Hauptbeschuldigte erhoben, u. a. gegen Herrn Rechtsanwalt Tim Schneemilch aus Hamburg, Herrn Christian Johannes Kuhn und Herrn Nicolaus Schmitt.

Einen Wertpapierprospekt gab es nicht, da dieser von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hätte gebilligt werden müssen. Auch bestand keine Emissionsgesellschaft, die die Emission legal nach dem Kreditwesengesetz (KWG) hätte begleiten können.

Vielmehr wurden die Aktien der Cinema Sports Inc. ohne Erlaubnis der BaFin vertrieben.

Die Angeklagten bzw. Beschuldigten der Cinema Sports Inc. haften daher unter Umständen auf Schadensersatz wegen Betruges und wegen des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Kapitalanleger die Aktien der Cinema Sports Inc. erworben haben, bei der Prüfung und Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche. 

Stand: 28.03.2014

Cinema Sports Inc.

Rena GmbH

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Die Rena GmbH mit Sitz im Schwarzwald hat beim zuständigen Amtsgericht Villingen-Schwenningen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt.

Hauptgrund für die Insolvenz sei die Insolvenz der Tochtergesellschaft SH+E, die zu Schwierigkeiten beim Hauptunternehmen geführt hätte. Weitere Unternehmenstöchter seien von der Insolvenz aber nicht betroffen.

Damit ist wiederum eine Mittelstandsanleihe aus der Solarbranche von einer Insolvenz betroffen.

Die in den Jahren 2010 und 2013 herausgegebenen Mittelstandsanleihen (ISIN DE000A1E8W96 bzw. ISIN DE000A1TNHG1) sind von der Insolvenz betroffen. Es ist äußerst ungewiss, ob die beiden Anleihen noch bedient werden können.  

Die Anleihe aus 2010 läuft bei einem Zinssatz von 7 % noch bis 2015, die Anleihe aus 2013 mit einem Zinssatz von 8,25 % läuft bis 2018.

Insgesamt beläuft sich das Volumen der beiden Anleihen auf rund 75 Millionen Euro.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand: 01.04.2014

Rena GmbH

Tomorrow Income Portfolio – Immobilienfonds; Insolvenz

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Rechtsanwälte EBP

Wie zu erfahren war, ist über das Vermögen der Fonds Tomorrow Income Portfolio 32, 33, 34 und 35 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Aufgelegt worden sind die Fonds von der Tomorrow Fund Management.

Anleger konnten sich als Kommanditisten z. B. an der Tomorrow Income Portfolio 35 GmbH & Co. KG beteiligen und die Fondsgesellschaft hat sich dann wiederum an einer amerikanischen Kommanditgesellschaft in Form einer Limited Partnership beteiligt, wobei das Kapital letztlich in Immobilien in den USA investiert werden sollte.

Nachdem eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung zu verzeichnen war, erhielten die Anleger im Jahre 2012 von den Fondsgesellschaften das Angebot ihre Beteiligungen an die Firma Rosemont Reality zu veräußern.

Nun wurden allerdings Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Bei den Anlagen in Form von Kommanditbeteiligungen an den Tomorrow Income Portfolio-Fonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen mit hohen Risiken.

Dabei besteht auch das Risiko von hohen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust oder auch das Risiko einer mangelnden Veräußerbarkeit einer derartigen Anlage.

Im Übrigen muss ein Anlageberater auch prüfen, ob eine derartige Anlage zu den Anlagezielen oder zur Risikoneigung des Anlegers passt.

Sofern ein Anleger fehlerhaft beraten bzw.  nicht über die Risiken aufgeklärt worden ist, kann sich die Möglichkeit ergeben, dass Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder die Bank, die die Anlage empfohlen haben, durchsetzen lassen.

Sofern eine Anlage von einem Kreditinstitut empfohlen worden ist, muss dieses auch darüber aufklären, in welcher Höhe es Provisionsrückvergütungen erhalten hat. Anderenfalls ist ein Aufklärungsverschulden begründet.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger der Tomorrow Immobilienfonds hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 03.04.2014

Tomorrow Income Portfolio – Immobilienfonds; Insolvenz


Prokon – Geschäftsführer freigestellt

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Nach übereinstimmenden Presseberichten hat der Insolvenzverwalter den Gründer und Geschäftsführer von Prokon freigestellt.

Der Insolvenzverwalter habe dies nach den Presseberichten damit begründet, dass eine konstruktive Zusammenarbeit nicht mehr möglich gewesen sei.

Auch von der Geschäftsführung von sämtlichen Tochtergesellschaften von Prokon sei der Geschäftsführer entbunden worden.

Nach Aussage des Insolvenzverwalters sei auch die Umwandlung von Prokon in eine Genossenschaft in einem vorläufigen Insolvenzverfahren rechtlich ausgeschlossen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Dabei berät unsere Kanzlei auch hinsichtlich der Frage, ob sich außerhalb des Insolvenzverfahrens Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Stand: 03.04.2014

Prokon – Geschäftsführer freigestellt

Future Business KG a. A. – Insolvenzverfahren eröffnet

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Über das Vermögen der Future Business KG a. A. ist nun ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Ansprüche anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt auf Wunsch die Interessen betroffener Anleger hinsichtlich der Anmeldung von Forderungen und der weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Betroffen sind vor allem Erwerber von Orderschuldverschreibungen.

Allerdings hat die Future Business KG a. A. auch  Genussscheine und Genussrechte ausgegeben sowie mit Anlegern Verträge über Nachrangdarlehen abgeschlossen.

Genussrechte und Genusscheine sowie Nachrangdarlehen sind ggf. nachrangig mit der Folge, dass Ansprüche daraus im Insolvenzverfahren erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger befriedigt werden.

Allerdings besteht auch für Anleger, die Genussrechte und Genussscheine erworben haben oder Verträge über Nachrangdarlehen abgeschlossen  haben, unter bestimmten Voraussetzungen, die Möglichkeit, dass Ansprüche, z. B. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, als normale und reguläre Insolvenzforderungen ohne Nachrang angemeldet werden können. Dies bedarf der Prüfung im Einzelfall.

Im Übrigen betrifft das Insolvenzverfahren der Future Business KG a. A. auch nur das Vermögen dieser Gesellschaft und nicht davon tangiert sind etwa Privatvermögen von verantwortlichen Personen der Infinus- / Future Business-Gruppe oder auch Vermögen sonstiger Beteiligter.

Wie bereits berichtet, ist gegen mehrere Verantwortliche der Infinus- / Future Business-Gruppe bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs des Kapitalanlagebetruges und des Betruges anhängig und es sind auch Vermögenswerte von verschiedenen verantwortlichen Personen von der Staatsanwaltschaft sichergestellt worden.

Aufgrund der strafrechtlichen Vorwürfe kann auch für Anleger die Möglichkeit bestehen, gegen verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren, durchzusetzen.

Außerdem ist es auch denkbar, dass für einen Anleger, wenn er fehlerhaft beraten oder über die Risiken und Hintergründe einer Anlage falsch aufgeklärt worden ist, ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren der Future Business durchgesetzt werden kann. Auch dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Auch dabei unterstützt unsere Kanzlei betroffene Geschädigte.

Stand: 04.04.2014

Future Business KG a. A. – Insolvenzverfahren eröffnet

Egon Bachner

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Egon Bachner, Osterhofen, mit Bescheid vom Januar 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Egon Bachner schloss mit Dritten Vereinbarungen, in denen er sich durch Schuldanerkenntnis unbedingt verpflichtete, das angenommene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf eines festgelegten Zeitraums zurückzuzahlen.

Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Schuldanerkenntnisse betreibt Herr Bachner das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Anleger, die Kapital über Herrn Bachner angelegt haben, sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um ihr eingezahltes Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Geschädigte bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche.

Stand: 07.04.2014

Egon Bachner

Green Planet AG

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Gegen Verantwortliche der Green Planet AG, Frankfurt, sind seitens der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug anhängig, so ein Bericht in börse.ard.de.

Im Zuge der Ermittlungen sind Räume der Gesellschaft und Privaträume von Verantwortlichen durchsucht wurden.

Die Green-Planet AG bot Anlegern an, Teakholzbäume in Plantagen in Costa Rica zu erwerben.

Anlegern wurde eine geplante Rendite von 13% p. a. versprochen.

Die Mindestinvestitionssumme lag bei € 4.490,00.

Nach 20 Jahren sollten die Teakholzbäume gefällt werden und das Holz verkauft werden und daraus sollte dann ein entsprechender Gewinn erwirtschaftet werden.

Wie börse.ard.de berichtet, sollen nach den bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft aber nur 20% der von den Anlegern eingenommenen Geldern in Plantagen in Costa Rica investiert worden seien und ein Großteil des Kapitals soll abredewidrig verwendet worden sein.

Seitens der Staatsanwaltschaft besteht der Verdacht, dass die Investoren über ein Schneeballsystem geschädigt worden sind.

Geschädigte, die Kapital bei der Green Planet AG investiert haben, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, gegen wen Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden können, um das eingezahlte Kapital wieder zu erlangen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die langjährige Erfahrung in derartigen Fällen hat, bei denen der Verdacht auf Betrug besteht, unterstützt Anleger bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 15.04.2014

Green Planet AG

Alpina Vermögensaufbauplan (neu: ValueFin Portfolio) – BGH bestätigt Haftung von Treuhänderin

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Mit Beschluss vom 01.04.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde der A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 13.08.2012 zurückgewiesen.

In diesem Beschluss hatte das Oberlandesgericht München eine Berufung der A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH gegen ein Urteil des Landgerichts München, mit dem einer Anlegerin Schadensersatz zugesprochen worden war, bereits zurückgewiesen.

Das Oberlandesgericht München hatte die Auffassung vertreten, dass die A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin bzw. Gründungsgesellschafterin wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten haftet, da Sie es zu vertreten habe, dass die Anlegerin, die eine Anlage in Form einer Beteiligung an der Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 5 KG, die später in ValueFin Portfolio 5 GmbH & Co. KG umbenannt wurde, abgeschlossen hatte, nicht darüber aufgeklärt worden war, dass gegen den Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren hinsichtlich des Vorwurfs des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften nach dem KWG zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung anhängig war.

Die Entscheidung bzw. die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts München ist durch den BGH, soweit er die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat, bestätigt worden.

Nach Auffassung des BGH hat dieser die Verfahrensrügen geprüft und für nicht durchgreifend erachtet.

Da die A/T/G Allgemeine Treuhand- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH nach Auffassung des Oberlandesgerichts München, bestätigt vom BGH, in Ihrer Funktion als Treuhandkommanditistin bzw. Gründungskommanditistin ihre Aufklärungspflichten verletzt hat, hat Sie der Anlegerin den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Hinzuweisen ist noch darauf, dass die Fondsgesellschaft nach Umbenennung in ValueFin Portfolio 5 GmbH & Co. KG über eine neue Geschäftsführung verfügt und auch eine neue Treuhandgesellschaft eingesetzt worden ist.

Stand: 16.04.2014

Alpina Vermögensaufbauplan (neu: ValueFin Portfolio) – BGH bestätigt Haftung von Treuhänderin

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