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Channel: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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Auszug aus Handelsblatt vom 24.10.2013 – Börsenguru vor Gericht

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Rechtsanwälte EBP

Er versprach den Investoren, sie reich zu machen. Doch Markus Frick soll sich mit seinen Anlageempfehlungen selbst die Taschen gefüllt haben – und das zum zweiten Mal.

Wieder soll Frick mit fragwürdigen Aktienempfehlungen abkassiert haben. Die Frankfurter Staatsanwälte werfen Frist und zwei weiteren Angeklagten Kursmanipulation und bandenmäßigen Betrug vor. Frick möchte sich zu den Vorwürfen nicht äußern.

Das Trio soll Anlegern per E-Mail wertlose Aktien zum Kauf empfohlen haben, ums sie dann zu überteuerten Preisen abzustoßen. So soll Frick laut Staatsanwaltschaft etwa mit einem Börsenbrief namens „Deutscher Aktiendienst“ die Papiere der „Letsbuyitgroup“ zum Kauf empfohlen haben. Rund 3000 Anleger standen auf dem E-Mail Verteiler, etwa 30 Anleger folgtne den Kaufempfehlungen. Ihnen soll ein Schaden von rund EUR 625.000,00 Euro entstanden sein. Als Gegenleistung für seine Aktien-Empfehlungen soll Frick zwei Millionen Euro erhalten haben. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Laut Staatsanwaltschaft gelten die beiden Mitangeklagten nur als Helfer. Demnach soll ein 43-jähriger zusammen mit Frick die Börsenbriefe erstellt haben. Ein 45-jährger habe sich als Computerexperte um die Technik gekümmert.

Der Prozess könnte auch für geschädigte Privatanleger Folgen haben. Bislang hatte Frick in Zivilprozessen die Ansprüche zahlreicher Anleger abwenden können. Mit anderen schloss er Vergleiche ab, laut Medienberichten zahlte er ihnen Millionenbeträge.

„Wenn es zu einer Verurteilung komme sollte, kann das für geschädigte Anleger von Vorteil sein“, sagt der Münchener Anwalt Oliver Busch. Ob Anleger bei einem Zivilprozess Schadensersatz einklagen könnten, hänge jedoch stets vom Einzelfall ab.

Auszug aus Handelsblatt vom 24.10.2013 – Börsenguru vor Gericht


Wölbern Invest Deutschland 1 – neue Geschäftsführung

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Rechtsanwälte EBP

Von den Gesellschaftern des Fonds Wölbern Invest Deutschland 1 wurde nach einem Bericht in fondstelegramm vom 27.10.2013 in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung der bisherige geschäftsführende Kommanditist abgesetzt und ein neuer Geschäftsführer gewählt sowie ein neuer Beirat installiert.

Nachdem gegen den Hauptverantwortlichen der Wölbern Invest strafrechtliche Ermittlungen anhängig sind und sich dieser in Untersuchungshaft ist, ist mit der Einsetzung eines neuen Geschäftsführers und eines neuen Beirates ein erster Grundstein dafür gelegt worden, dass der Fonds wieder handlungsfähig ist.

In der Gesellschafterversammlung soll gemäß fondstelegramm auch einer der bisherigen Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin berichtet haben, dass durch die Zeichnung von Anleihen an der Wölbern Invest B. V. nach momentanen Informationsstand aus dem Fonds Deutschland 1 ca. 5 Mio. Euro abgeflossen seien, wobei sich über die Werthaltigkeit und die Fälligkeit der Anleihen noch keine konkreten Aussagen treffen lassen würden.

Wie berichtet, wird von der Staatsanwaltschaft gegen die Hauptverantwortlichen der Wölbern Invest der Vorwurf der Untreue erhoben und es kann sich, wenn sich diese Vorwürfe bestätigen, auch für Anleger die Chance ergeben, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger von Wölbern Fonds bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 30.10.2013

Wölbern Invest Deutschland 1 – neue Geschäftsführung

Ownership Treuhand GmbH – Verurteilung zu Schadensersatz

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Rechtsanwälte EBP

Die Ownership Treuhand GmbH wurde vom Hanseatischen Oberlandesgericht zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger hinsichtlich einer Beteiligung an dem Schiffsfonds Reederei M. Lauterjung GmbH & Co. KG MS „Grenaa“, verurteilt, wie fondstelegramm am 25.10.2013 berichtet hat.

Nach Angaben von fondstelegramm hat das Oberlandesgericht die Auffassung vertreten, dass der Verkaufsprospekt vom Mai 2008 die Aussichten zu positiv dargestellt hatte und die Anlegerin bei einem Vertragsschluss im Jahre 2009 darüber hätte aufgeklärt werden müssen, dass es spätestens mit Ausbruch der Lehman-Krise im Herbst 2008 auch auf dem Markt für Mehrzweckfrachter zu einem massiven Verfall der Frachtraten gekommen sei, der im Januar 2009 einen Tiefpunkt erreicht habe.

Bei der Ownership Treuhand GmbH handelt es sich um die Treuhandkommanditistin des Schiffsfonds.

Nach der Rechtsprechung sind Treuhandkommandistiten unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet Anleger über Hintergründe und Risiken aufzuklären. Eine Aufklärungspflicht kann – wie auch in diesem Fall vom Hanseatischen Oberlandesgericht entschieden – auch dann bestehen, wenn sich seit der Prospepktherausgabe wesentliche Umstände ändern. Darüber ist ein Anleger dann aufzuklären.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt Anleger, die sich an Schiffsfonds, wie hier der MS „Grenaa“ beteiligt haben, bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 30.10.2013

Ownership Treuhand GmbH – Verurteilung zu Schadensersatz

FFK Enviroment GmbH

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Rechtsanwälte EBP

Die Firma FFK Enviroment GmbH hat am 24.10.2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Die auf die Produktion von Sekundärrohstoffen spezialisierte Gesellschaft emittierte im Jahr 2011 eine Anleihe (ISIN: DE000A1KQ4Z1) mit einem Nominalvolumen i.H.v. € 16 Millionen Euro bei einer Laufzeit bis 2016 und einer Verzinsung in Höhe von 7,45 % p.a..

Betroffene Anleihengläubiger sollten sich im Insolvenzverfahren vertreten lassen. Nur wenn die Forderungen, die aus den Anleihen resultieren im Rahmen des Insolvenzverfahrens vom Insolvenzverwalter anerkannt werden, erhält der Anleihegläubiger eine Rückzahlung.

Neben der Forderung, die aus der Anleihe resultiert können auch die ausstehenden Zinsen bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Forderungen und der weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren.

Aber auch für eine Prüfung, ob der Anlageberater auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, der im Hinblick auf den Kauf der Anleihen beraten hat, steht die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beratend und unterstützend zur Seite.

Stand: 04.11.2013

 

FFK Enviroment GmbH

East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s.

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Rechtsanwälte EBP

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s. mit Verfügung vom 12.09.2013 das Betreiben des unerlaubt betriebenenen Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der Geschäfte angeordnet.

Die Gesellschaft vertrieb in Deutschland Kapitalanlageverträge, insbesondere Beteiligungsverträge oder Verträge über partiarische Darlehen, welche Investments in der Tschechischen Republik belegenen Immobilien zum Gegenstand hatten.

Mit der Annahme des Anlagekapitals hat die East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben.

Anleger die bisher nicht ihr Geld zurück erhalten haben, sollten sich anwaltlichen Rat einholen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt und berät betroffene Anleger.

Stand: 04.11.2013

East Properties Beteiligungsgesellschaft k. s.

Infinus-Gruppe – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug

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Rechtsanwälte EBP

In Dresden sowie in anderen Orten in Deutschland sowie in  Salzburg / Österreich wurden von Beamten der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes Sachsen Geschäftsräume von ca. 30 Firmen sowie Privatwohnungen von 8 Beschuldigten durchsucht, so eine Mitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen.

Es handelt sich dabei um die Infinus-Gruppe.

Die Infinus-Gruppe hat Anlegern insbesondere den Erwerb von Orderschuldverschreibungen mit Laufzeiten von 30 Tagen bis 10 Jahren und Genussrechten angeboten. Versprochen wurden Renditen von bis zu 8% p. a.

So konnten Anleger etwa auch Orderschuldverschreibungen in einer Nachhaltigkeitsvariante mit Mindestlaufzeiten zwischen 90 Tagen und 5 Jahren sowie mit Zinssätzen zwischen 5,25% und 7% erwerben.

Dabei sollten sich Erträge sowohl im Wege der Thesaurierung mit einer Nullkuponvariante als auch mit jährlichen Ausschüttungen erzielen lassen.

Im Übrigen wurde auch eine flexibel einsetzbare Annuitätenanleihe angeboten, bei der der Anleihebetrag einschließlich der Zinserträge über die Gesamtlaufzeit in gleich bleibenden monatlichen Raten ausgezahlt wird.

Von den Beschuldigten sind 6 deutsche Staatsangehörige und 2 Beschuldigte sind österreichische Staatsangehörige.

Die deutschen Beschuldigten wurden nach der Mitteilung des Landeskriminalamtes Sachsen aufgrund der vom Strafgericht, Amtsgericht Dresden, erlassenen Haftbefehle, festgenommen.

Nach Aussage des Landeskriminalamtes Sachsen richten sich die Ermittlungen gegen die Beschuldigten als Verantwortliche der in Dresden ansässigen Firmengruppe, die mit dem Vertrieb von Finanzanlagen befasst sind, auf den Verdacht des Betruges zum Nachteil einer Vielzahl von Anlegern.

Die Beschuldigten als Verantwortliche der Infinus-Gruppe sollen bei der Ausgabe von Orderschuldverschreibungen unrichtige Angaben in den Prospekten zur Vermögens- und Ertragslage der Emittenten gemacht haben.

Im Rahmen der Durchsuchungen sind nach Informationen der Behörde umfangreiche Unterlagen und Speichermedien sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden müssen.

Auf Ihrer Homepage wehrt sich die Infinus-Gruppe gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und weist diese als nicht begründet zurück.

Wenn sich allerdings die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, können Anleger auch ggf. gegen die Verantwortlichen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen, um das investierte Kapital wieder zu erlangen.

Betroffene Geschädigte der Infinus Gruppe können allerdings bei der Staatsanwaltschaft keine Ansprüche anmelden.

Vielmehr muss jeder Anleger selbst zivilrechtliche Maßnahmen einleiten, um einen Titel zu erwirken.

Falls Anleger Orderschuldverschreibungen auf die Empfehlung eines Beraters gekauft haben und fehlerhaft aufgeklärt worden sind, ist die Begründung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung denkbar.

Betroffene Anleger sollten daher zeitnah durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen in Ihrem Fall bestehen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Unsere Kanzlei hat langjährige Erfahrungen in Fällen im Kapitalanlagebetrug und auch bei der Unterstützung von geschädigten Anlegern.

Gerne können Sie sich auch über unser Kontaktformular in Verbindung setzen, um ihre ersten Fragen zu beantworten.

Stand: 08.11.2013

Infinus-Gruppe – Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrug

Infinus – Ermittlungen wegen Betruges

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Rechtsanwälte EBP

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft soll die Führungsspitze von Infinus und Future Business in Untersuchungshaft genommen worden sein, so ein Bericht in FONDS professionell ONLINE.

Es soll sich bei den Inhaftierten um den Großaktionär der Future Business KGaA (Fubus) sowie die Vorstände der Infinus AG Kompetenz-Partner, der Tochter der Future Business KGaA, sowie um einen Aufsichtsrat der Fubus und den Vorstand der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut handeln.

Nach den Angaben von FONDS professionell ONLINE fungierte die Future Business KGaA als Holding der Firmengruppe und emittierte die Orderschuldverschreibungen.

Nach Angaben von FONDS professionell ONLINE beziehen sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft auch auf ein Sparplangeschäft, dessen Grundlage Gold-Sparpläne gewesen seien und mit dem Umsatz und Gewinn aufgebläht worden seien. Ohne dieses Geschäft hätte der Fubus-Konzern nach Recherchen von FONDS professionell ONLINE bereits im Jahre 2012 einen niederen Umsatz erzielt und statt eines Vermögens einen Verlust ausweisen müssen.

Wie FONDS professionell ONLINE bereits früher berichtet hat, sind die meisten Orderschuldverschreibungen mit einer kurzen Kündigungsfrist ausgestattet. Daher ist auch aufgrund der aktuellen Entwicklungen fraglich, ob die Forderungen der Anleger aus den Anleihen noch erfüllt werden können.

Sofern die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft, die von der Infinus Gruppe bzw. deren Verantwortlichen als unbegründet zurückgewiesen werden, begründet sind, kann sich für Anleger auch die Möglichkeit ergeben, gegen Verantwortliche der Infinus-Gruppe Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Im Übrigen kann für Anleger auch die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen unzureichender Beratung bzw. Aufklärung in Betracht kommen, wenn sie von dem Berater, der ihnen die Anlage empfohlen hat, unzutreffend über die Risiken von Orderschuldverschreibungen informiert worden sind.

Unsere Kanzlei bietet betroffenen Anlegern Hilfe und Unterstützung bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen an.

Stand: 08.11.2013

Infinus – Ermittlungen wegen Betruges

MWB Vermögensverwaltung AG – weiterer Vergleich mit einem Verwaltungsrat


Infinus – Provisionskarussell ?

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Rechtsanwälte EBP

Gewinne bzw. Bilanzen sollen von der Infinus über ein Provisionskarussell geschönt worden sein, so ein Bericht in Handelsblatt Online am 13.11.2013 unter Berufung auf Insider.

Danach soll die Infinus Gewinne aus Provisionen ausgewiesen haben, die die Infinus von der eigenen Mutter, der Future Business KGaA (FuBus) bekommen hat. Die Provisionen soll Infinus dann am Jahresende als Gewinne zurück an die Muttergesellschaft transferiert haben. Damit seien dann in den Bilanzen Ausgaben von FuBus in Umsätze verwandelt worden und Kosten der Mutter Fubus seien auf dem Papier zu Gewinnen der Infinus geworden.

Diese Praxis soll nach Angaben von Handelsblatt Online nach Informationen von Maklern bei Geschäften mit Lebensversicherungen bis Anfang 2012 praktiziert worden seien.

Dabei habe FuBus die Versicherungspolicen angekauft und an die Kunden seien dann jedoch die Erlöse nicht ausgezahlt worden, sondern diese hätten Orderschuldverschreibungen oder Genussrechte von FuBus-Töchtern erhalten. Diese Geschäfte seien über die Vertriebstochter Infinus abgewickelt worden.

Dabei habe FuBus dann seiner eigenen Tochter Infinus Provisionen für den Kauf der Versicherungen und den Verkauf der Orderschuldverschreibungen und von Genussrechten gezahlt und am Jahresende habe Infinus den Gewinn und somit die Provisionen wieder an  FuBus zurück transferiert.

Wir hatten bereits berichtet, dass nach Recherchen von FONDS professionell ONLINE über ein Sparplangeschäft, das auf Gold-Sparplänen beruhte, Umsätze und Gewinne aufgebläht worden sein sollen.

Gegenüber den Verantwortlichen der Infinus ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Betruges.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Stand: 14.11.2013

Infinus – Provisionskarussell ?

Infinus – Insolvenzantrag von Future Business

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Rechtsanwälte EBP

Nun wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Future Business KGaA gestellt, so übereinstimmende Medienberichte. Auch über das Vermögen der Prosavus AG ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden.

Die Befürchtungen, dass die Fubus nicht mehr alle offenen Verpflichtungen erfüllen kann, haben sich damit leider bewahrheitet. Betroffen sind vor allem Anleger, die Inhaberschuldverschreibungen der Future Business erworben haben. Nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Anleihegläubiger Forderungen anmelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Da Gläubiger von Orderschuldverschreibungen aufgrund des Insolvenzverfahrens wohl mit erheblichen Verlusten rechnen müssen, rückt umso mehr die Frage in den Vordergrund, ob Geschädigte über die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Verantwortliche der Fubus bzw. Infinus-Gruppe oder über die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Berater bzw. Vermittler das eingesetzte Kapital wieder realisieren können. Diesbezüglich berät unsere Kanzlei betroffene Anleger.

Die Prosavus AG hat Anlegern den Erwerb von Genussrechten angeboten. Geschäftsgegenstand der Prosavus war der Handel mit Lebens- und Rentenversicherungspolicen sowie Immobilien und Beteiligungen.

Auch für Inhaber von Genussrechten der Prosavus bietet unsere Kanzlei eine Prüfung und Hilfe bei der Durchsetzung von Ansprüchen an.

Stand: 14.11.2013

Infinus – Insolvenzantrag von Future Business

getgoods.de AG

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Rechtsanwälte EBP

Seitens der Firma getgoods.de AG wurde letzte Woche mitgeteilt, dass die Tochtergesellschaft getgoods.de AG Vertriebs GmbH zahlungsunfähig sei und daraufhin am Freitag die Insolvenz für beide Gesellschaften beantragt.

Die Firma getgoods.de Vertriebs GmbH ist Eigentümer der drei IT-Onlineshops Getgoods.de, hoh.de und handyshop.de.

Gespräche mit Investoren zur Vermeidung der Insolvenz sind offenbar gescheitert.

Kapitalanleger, die Anleihen gezeichnet haben, sollten Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.

Nur dann, wenn der Insolvenzverwalter die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkennt, kann eine Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens für den Gläubiger erzielt werden.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger.

getgoods.de AG

Global New Energy Investment AG

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Rechtsanwälte EBP

Seitens der Firma Global New Energy Investment AG aus Frankfurt werden sog. partiarische Darlehensverträge angeboten.

Die Anleger können sich folglich im Rahmen von Darlehen beteiligen, wobei ein entsprechender qualifizierter Nachrang der Darlehen vereinbart wurde.

Dies hat die Konsequenz, dass Anleger im Falle der Insolvenz der Gesellschaft auch als nachrangige Gläubiger behandelt werden und dass eine Genehmigung der Geschäfte der Firma Global New Energy Investment AG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, für sog. Einlagengeschäfte grundsätzlich, nicht erforderlich wäre.

Betroffene Anleger, deren Zinszahlungen ausgeblieben sind, sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Es gibt begründete Ansatzpunkte dafür, dass betroffene Anleger, ihre Darlehensverträge rückabwickeln können.

Darüber hinaus haften unter Umständen auch Anlageberater bzw. Anlagevermittler, die entsprechende Global New Energy Investment AG Anlagen vertrieben haben, auf Schadensersatz wegen Verletzung der ihnen obliegenden Informations- und Aufklärungspflichten.

Stand: 26.11.2013

Global New Energy Investment AG

Deutsche Policenaufwertung AG

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Von der Deutsche Policenaufwertung AG wurde Kunden der Ankauf von laufenden Lebensversicherungs- und Rentenversicherungspolicen angeboten und dafür wurde ihnen ein Betrag in Höhe des Mehrfachen des Auszahlungswertes angeboten.

Nun ist aber die Internetadresse der Deutsche Policenaufwertung AG nicht mehr erreichbar.

Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht, FINMA, führt die Deutsche Policenaufwertung AG in einer Negativliste.

Darin listet die FinMa Personenunternehmen auf, die im Hinblick auf ihre Tätigkeit in der Schweiz oder aus der Schweiz heraus und eine möglicherweise unter die Aufsicht der FINMA fallende Tätigkeit ausüben, ohne über die dafür notwendige Bewilligung zu verfügen.

Die Gesellschaft mit formalem Sitz in der Schweiz hatte eine Repräsentanz in Frankfurt.

In der Schweiz ist im Handelsregister vermerkt, dass die Deutsche Policenaufwertung AG ihr Domizil eingebüst hat und in Folge von Mängeln der Organisation einer Rechtseinheit die Auflösung und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs vom Einzelrichter angeordnet worden ist.

Aufgrund der dargestellten Hintergründe besteht unseres Erachtens das Risiko, dass Kunden der Deutsche Policenaufwertung AG, die ihre Lebens- oder Rentenversicherungspolicen veräußert haben, keine Rückzahlungen mehr erhalten.

Die Kanzlei  Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger bzw. Versicherungsnehmer hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen, um den Wert der veräußerten Versicherungen wieder zu realisieren.

Unsere Kanzlei hat bereits in mehreren Modellen, in denen Gesellschaften Kunden den Ankauf von Versicherungen gegen hohe Rückzahlungen versprochen haben und diese dann nicht gezahlt wurden, erfolgreich die Interessen der Geschädigten vertreten.

Neben der Gesellschaft selbst können auch verantwortliche Personen auf Schadensersatz haften. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Auch soweit der Rückkauf von Lebensversicherungen von einem Berater oder Vermittler empfohlen worden ist, kann dieser auf Schadensersatz haften, wenn er einen Kunden fehlerhaft aufgeklärt bzw. unzureichend die Plausibilität des Anlagekonzepts geprüft hat.

Stand: 12.12.2013

Deutsche Policenaufwertung AG

Cashmaxx KG

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Gegenüber der Cashmaxx KG, Bayreuth, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft zu beenden und die Abwicklung vorzunehmen.

Kunden wurde von der Cashmaxx KG der Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparverträgen angeboten, um diese dann zu kündigen, wobei die Cashmaxx KG dann den Anlegern versprach, das erhaltene Kapital nebst Renditen nach längerer Zeit auszuzahlen.

Damit hat die Cashmaxx KG nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die keine Auszahlungen von der Cashmaxx KG erhalten, sollten durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten es gibt, die Werte der an die Cashmaxx KG verkauften Versicherungsverträge oder Bausparverträge wieder zu realisieren.

Zum Einen besteht die Möglichkeit, dass sich Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft oder deren Verantwortliche durchsetzen lassen.

Auch wenn ein Anlageberater oder Vermittler den Verkauf der Versicherungen oder Bausparverträge an die Cashmaxx KG empfohlen hat und dabei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat bzw. die Plausibilität des Konzepts nicht überprüft hat, ist eine Haftung wegen fehlerhafter Beratung denkbar.

Stand: 13.12.2013

Cashmaxx KG

Black Beat Imperial Fund – Harrison und Skourlis

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Den Herren Adam Jerome Harrison und Dionysios Skourlis, Nürnberg, wurden nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegeben, dass auch unter der Geschäftsbezeichnung „Black Beat Imperial Fund“ unerlaubt betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.

Anlegern wurde von den Herren Harrsion und Skourlis teils unter der Firmierung Black Beat Imperial Fund, offeriert, partiarische Darlehen abzuschließen, bei denen den Anlegern versprochen worden ist, das angenommene Kapital vollständig zurückzuzahlen.

Soweit Darlehenskapital, auch unter der Geschäftsbezeichnung Black Beat Imperial Fund, angenommen worden ist, haben die Herrn Harrison und Skourlis damit nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Anleger, die keine Rückzahlungen erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass zur Verfügung gestellte Kapital zurück zu erhalten.

Stand: 13.12.2013

Black Beat Imperial Fund – Harrison und Skourlis


Haftung von Concept 1 Anlageberatern

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Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat mittlerweile mehrere Klagen gegen Anlageberater bzw. Anlageberatungsfirmen, die Concept 1 – Anlagen vertrieben haben für geschädigte Kapitalanleger eingereicht.

Über die Firma Concept 1 aus Lauf an der Pegnitz wurden angeblich Mitarbeiteraktien von DAX-Firmen und internationalen Aktiengesellschaften verkauft, wobei den Anlegern auch suggeriert wurde, dass die Aktien nach einer gewissen Sperrfrist, da eine Kurssicherung vorgenommen würde, zu einem bestimmten Kurs mit hohen Gewinnen veräußert werden könnten.

Der Inhaber der Firma Concept 1, Herr Jens Blaume, dem seitens der Staatsanwaltschaft Betrug vorgeworfen wird, wurde mittlerweile verhaftet.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner lassen sich gegenüber Anlageberatern, die Anleger im Hinblick auf den Kauf der Mitarbeiteraktien beraten haben, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die anlegergerechte und objektgerechte Beratung darstellen. Das von der Firma Concept 1 angebotene Anlagemodell war im Übrigen auch nicht wirtschaftlich plausibel.

Anleger, die ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Firma Concept 1 angemeldet haben, erhalten im Rahmen des Insolvenzverfahrens, falls ihre Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wurde, allenfalls eine Insolvenzquote.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber den entsprechenden Anlageberatern darstellbar sind.

Stand: 13.12.2013

Haftung von Concept 1 Anlageberatern

S. A. G. Solarstrom AG – Insolvenzantrag gestellt

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Die S. A. G. Solarstrom AG, Freiburg, sowie deren Tochtergesellschaften S. A. G. Solarstrom Vertriebsgesellschaft mbH sowie S. A. G. Technik GmbH haben am 13.12.2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Entsprechende Refinanzierungsgespräche mit Banken, Finanzdienstleistern und weiteren Gläubigern sowie Investoren waren gescheitert, um eine kurzfristige Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens herbeizuführen.

Die S. A. G. Solarstrom AG hatte zwei Anleihen, einmal die Anleihe WKN A1K05K5 (Laufzeit 2011 bis 2017) verzinst mit 7,5% p. a. und eine frühere Anleihe mit der WKN A1E84A (Laufzeit 2010 bis 2015) verzinst mit 6,25% p. a., ausgegeben. Für die Anleihe 2010/2015 ist deshalb für Dezember mit keiner Zinszahlung mehr zu rechnen.

Die S. A. G. Solarstrom AG sowie deren Tochtergesellschaften streben zunächst gemeinsam mit einem Sachwalter innerhalb der nächsten drei Monate ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung an, in dem für die Anleihegläubiger ein Sanierungskonzept erarbeitet werden soll.

Anleihegläubiger sollten deshalb anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um so ihre Interessen und ihre Rechte effektiver durchzusetzen. Anderenfalls werden die erlittenen Verluste noch größer.

Sollten dann dennoch die Sanierungsmaßnahmen in Eigenverwaltung scheitern und ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet werden, ist für Anleger Eile geboten, da diese dann innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist aufgefordert werden, ihre Forderungen anzumelden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger dann bei der Forderungsanmeldung und weiteren Betreuung des Insolvenzverfahrens.

Stand: 17.12.2013

S. A. G. Solarstrom AG – Insolvenzantrag gestellt

S&K-Gruppe – Schaden verdoppelt sich

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Der mutmaßliche Schaden von Anlegern der S&K Firmengruppe soll sich nach einem Bericht der Süddeutsche Zeitung auf ca. 200.000.000 Euro verdoppelt haben. Wie wir berichtet hatten, sind gegen die Verantwortlichen der S&K-Gruppe strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betruges anhängig. Nach wie vor befinden sich 8 Beschuldigte in Untersuchungshaft.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Für unsere Mandanten konnten auch bereits über gerichtliche Maßnahmen Vermögenswerte gesichert werden.

Stand: 17.12.2013

S&K-Gruppe – Schaden verdoppelt sich

ecoConsort AG

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Über das Vermögen der ecoConsort AG ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die ecoConsort AG ist Teil der Future Business KG aA bzw. der Infinus-Firmengruppe.

Gegen Verantwortliche der Future Business KG aA und der Infinus AG sind bei der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen wegen des Vorwurfes des Betruges anhängig.

Die ecoConsort AG bot Kapitalanlagen im Bereich ökologischer Geldanlagen an. Nach eigenen Angaben war die ecoConsort AG als Emissionshaus auf Emissionen in den Bereichen Beteiligungen, Policen und Fonds mit Schwerpunkt regenerative Energien, Biomasse und Rohstoffe sowie nachhaltige Immobilien spezialisiert.

Anlegern wurde von der ecoConsort AG insbesondere der Erwerb von eigenen Orderschuldverschreibungen angeboten.

Daneben wurde auch die Möglichkeit einer Anlage in Form einer Beteiligung an dem „INFINUS ecoConsort Fund“ offeriert.

Ansprüche gegen die ecoConsort AG selbst können nach Eröffnung eines definitiven Insolvenzverfahrens nur noch in diesem Verfahren geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch &  Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Geltendmachung von Forderungen und einer weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren.

Unabhängig von dem Insolvenzverfahren kann sich auch eine Haftung von Anlageberatern oder von Anlageberatungsunternehmen, die den Erwerb derartiger Anlagen empfohlen haben, ergeben, wenn Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken von derartigen Anlagen aufgeklärt worden sind.

Diesbezüglich unterstützt unsere Kanzlei betroffene Geschädigte, ob und welche Beratungs- bzw. Aufklärungsfehler sich begründen lassen, um einen entsprechenden Schadensersatzanspruch durchsetzen zu  können.

Schließlich kann sich auch auf Grundlage der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Möglichkeit ergeben, dass sich gegen Verantwortliche der Future Business bzw. Infinus Firmengruppe Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen.

Auch in dieser Hinsicht berät unsere Kanzlei Anleger.

Es ist empfehlenswert, dass in jedem Einzelfall geprüft wird, gegen wen sich am besten mit Erfolg Ansprüche neben einer davon unabhängigen Geltendmachung von Forderungen im Insolvenzverfahren durchsetzen lassen.

Stand: 20.12.2013

 

ecoConsort AG

Dr. Seibold Capital GmbH – Entschädigungsfall

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Für die Dr. Seibold Capital GmbH, Gmund am Tegernsee, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 19.12.2013 den Entschädigungsfall festgestellt.

Nach Mitteilung der BaFin war es der Gesellschaft nicht mehr möglich, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen und hierfür bestand auch keine Aussicht mehr für die Zukunft.

Da die Dr. Seibold Capital GmbH Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen war, können Anleger nun aufgrund der Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin Ansprüche bei der Entschädigungseinrichtung geltend machen.

Bei der Anmeldung entsprechender Forderungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner betroffene Geschädigte.

Im Übrigen war auch auf Antrag der BaFin auch ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Seibold GmbH eröffnet worden.

Nach endgültiger Eröffnung des Insolvenzverfahrens können Anleger auch darin Ansprüche geltend machen.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger auch hinsichtlich der Anmeldung von Forderungen und weiteren Vertretung im Insolvenzverfahren der Dr. Seibold GmbH.

Stand: 20.12.2013

 

Dr. Seibold Capital GmbH – Entschädigungsfall

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