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Channel: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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Thormann Capital GmbH / Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH

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Rechtsanwälte EBP

Am 14.06.2013 wurde seitens des Amtsgerichts München unter dem Az.: 150 IN 1204/13 über das Vermögen der Thormann Capital GmbH und über das Vermögen der Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH unter dem Az.: 150 IN 1205/13 ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Thormann Capital GmbH entstand nachdem der Alleingesellschafter und Geschäftsführer Herr Michael Thormann die LEO ONE Investment GmbH im September 2012 übernahm.

Seitens der Firma Thormann Capital GmbH wurde mit renditestarken und sicheren Kapitalanlagen geworben.

Zum Einen besteht für die Kapitalanleger die Möglichkeit ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anzumelden. Anlegern wird jedoch empfohlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, da entscheidende Voraussetzung für den Erhalt einer Insolvenzquote ist, dass die Forderungen vom Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anerkannt werden.

Zum Anderen besteht unter Umständen die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen. Dies muss jedoch im Einzelnen geprüft werden.

Stand: 08.07.2013

Thormann Capital GmbH / Thormann Green Energy Verwaltungs GmbH


Thormann Capital GmbH – Insolvenzverfahren eröffnet

SHB-Fonds, SHB Innovative Fondskonzepte AG

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Rechtsanwälte EBP

Die SHB Innovative Fondskonzepte AG hat sich nach eigenen Angaben auf die Emission und das Management geschlossener Immobilienfonds spezialisiert. Sie hat als Initiator geschlossene Immobilienfonds aufgelegt, nämlich

- SHB Fondskonzepte bzw. SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart      KG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen AG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München – Unterhaching KG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG;

-   SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG;

Bei der SHB Innovative Fondskonzepte AG handelte es sich um eine Tochtergesellschaft der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG.

Über das Vermögen der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG ist aber nun ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.

Zwar sind die SHB-Fonds als eigenständige Gesellschaften zunächst einmal nicht unmittelbar von dem Insolvenzverfahren der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG (FIHM AG) betroffen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich nicht doch mittelbare Auswirkungen ergeben.

Anlegern wurde bei den SHB-Fonds verschiedene Varianten offeriert, bei denen sie sich gegen eine u. a. sofortige Volleinzahlung mit sofortigen Ausschüttungen sowie etwa einer teilweisen Einzahlung von 10% und weiteren monatlichen Ratenzahlungen sowie u. a. gegen eine komplette Ratenzahlung beteiligten konnten.

Im Übrigen bestehen auch Verbindungen zu dem Anlagebetrugskomplex der S&K Firmengruppe.

Der Vorstand der FIHM AG war ein Herr Vater, der aber gleichzeitig auch Aufsichtsrat der Firma MIDAS Management AG war und im Übrigen auch Geschäftsführer einer Dicio GmbH war.

Die FIHM AG gehört aber seit November 2012 zu über 80% der dicio GmbH, an der wiederum die S&K Gruppe beteiligt ist.

Schließlich ist ein Herr Schraut von den Initiatoren der S&K Firmengruppe zuletzt als Geschäftsführer der MIDAS Management AG eingesetzt worden.

Gegen Verantwortliche der S&K Firmengruppe wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Inwieweit die SHB-Fonds von den Vorwürfen der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe betroffen sind, kann noch nicht näher beurteilt werden, da hierfür erst Erkenntnisse aus einer Akteneinsicht in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe benötigt werden. Erst dann lässt sich abschätzen, ob sich für Anleger aufgrund der Verbindungen zur S&K Gruppe ggf. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen.

Unabhängig davon handelt es sich aber auch bei den SHB-Fonds um Unternehmensbeteiligungen, die mit mehreren Risiken, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes verbunden sind.

Sofern Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und insbesondere die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, können Anlageberater oder Anlagevermittler oder auch Banken, die den Abschluss dieser Anlage empfohlen haben, auf Schadensersatz haften.

Hierzu muss in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit sich Beratungsfehler begründen lassen.

Im Übrigen können auch Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle einer mangelnden Aufklärung auf Schadensersatz haften.

Anleger, die Kapital in SHB-Fonds investiert haben und Möglichkeiten suchen, dass von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob und welche Ansprüche sich in ihrem Fall begründen lassen.

Stand: 09.07.2013

SHB-Fonds, SHB Innovative Fondskonzepte AG

Concept 1

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Kapitalanleger konnten in der Vergangenheit bei der Firma Concept 1 bzw. deren Inhaber unterschiedliche Geldanlagegeschäfte tätigen. So wurde ihnen einmal angeboten, Aktien von Daxunternehmen, die grundsätzlich nur deren Mitarbeitern zustünden weit unterhalb des Börsenpreises zu erwerben oder sich selbst als stiller Gesellschafter an der Firma Concept 1 zu beteiligen. Die Aktien sollten dann nach Ablauf einer Sperrfrist zum aktuellen Börsenkurs verkauft werden können und den Anlegern wurden Renditen von mind. 20 % versprochen, wobei den Anlegern auch suggeriert wurde, dass die versprochenen Renditen über abgeschlossene Versicherungen garantiert wären.

Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass wohl ein Schneeballsystem vorlag. Der Inhaber der Firma Concept 1 befindet sich in Untersuchungshaft.

Betroffene Anleger sollten sich anwaltlich vertreten lassen. Unter Umständen ist Eile geboten.

Sollten seitens der Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden, so besteht eventuell die Möglichkeit ein Eilverfahren für die geschädigten Anleger einzuleiten, um auf beschlagnahmte Vermögenswerte zuzugreifen.

Üblicherweise beginnt bei einem Zusammenbruch einer Kapitalanlagefirma ein Gläubigerwettlauf. Nur die Anleger, denen es gelingt kurzfristig einen Titel zu erwirken, aus dem vollstreckt werden kann, können hoffen, den erlittenen Schaden ersetzt zu erhalten.

Stand: 10.07.2013

Concept 1

Windreich AG

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Rechtsanwälte EBP

Nach einem Bericht in Handelsblatt Online vom 14.07.2013 hat Herr Balz gegenüber der Zeitschrift bestätigt, dass die Windreich AG die diese Woche offenen und fälligen Zinsen auf die Anleihen auszahlen will.

Die Kurse der Windreich-Anleihen waren nach Bekanntwerden von staatsanwaltlichen Ermittlungen erheblich gefallen und diese haben sich mittlerweile etwas erholt.

Allerdings sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die von den Verantwortlichen bestritten werden, noch nicht vom Tisch. Nach wie vor ist bei der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Finanzmanipulation, Kapitalanlagebetrug, Marktpreismanipulation anhängig.

Bis zur Klärung dieser Vorwürfe kann für Anleger auch noch keine Entwarnung gegeben werden.

Stand: 15.07.2013

Windreich AG

WGF AG

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Vom Insolvenzgericht wurde zwischenzeitlich der Insolvenzplanfür die WGF AG durch Beschluss bestätigt. Man wird allerdings noch abwarten müssen, ob noch Rechtsmittel eingelegt werden oder nicht.

Sofern das Verfahren der WGF AG rechtskräftig wird, wird das Verfahren dann in Eigenverwaltung gemäß dem bestätigen Insolvenzplan fortgeführt. Der Insolvenzplan sieht vor, dass die zu Gunsten der Gläubiger besicherten Immobilien und Wertpapierbestände zunächst verwertet werden und im Anschluss ab Ende 2013 bis 2015 Zahlungen an die Gläubiger erfolgen sollen.

Ob und welche Erlöse dabei erzielt werden und welche Zahlungen die Gläubiger von WGF AG Anleihen erhalten werden, ist noch offen.

Auch im Übrigen ist die Erfüllung des Insolvenzplanes von der weiteren, wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft abhängig.

Aber auch wenn sich die Prognosen erfüllen, werden Anleger nicht das eingezahlte Kapital zurückerhalten, sondern Verluste erleiden.

Für Anleger, denen der Kauf der WGF-Anleihen von ihrer Bank oder einem sonstigen Berater empfohlen worden ist, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, die auch auf die Rückzahlung des vollständigen Kapitals gerichtet sind, durchzusetzen, wenn sie fehlerhaft beraten worden sind.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von entsprechenden Schadensersatzansprüchen.

Stand:  15.07.2013

WGF AG

Prime Select AG – Urteil des Landgerichts Heidelberg gegen einen Anlagevermittler der Prime Select Anlagen vertrieben hat

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Rechtsanwälte EBP

Das Landgericht Heidelberg erließ zu Gunsten eines Anlegers, der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertreten wurde, am 11.07.2013 ein Urteil gegen einen Anlagevermittler der Prime Select AG Anlagen vermittelt hatte wegen fehlerhafter Anlagevermittlung.

In der Vergangenheit konnte die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bereits für viele geschädigte Anleger, die Prime Select AG Anlagen gezeichnet hatten Vergleiche mit Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern schließen.

Stand: 16.07.2013

Prime Select AG – Urteil des Landgerichts Heidelberg gegen einen Anlagevermittler der Prime Select Anlagen vertrieben hat

DCM Renditefonds

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Von der DCM Deutsche Capital Management AG (DCM AG) wurden als Initiatorin verschiedene geschlossene Immobilienfonds emittiert, u. a.

-         DCM GmbH & Co. Renditefonds 13 KG;

-         DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 15 KG;

-         DCM GmbH &  Co. Renditefonds 16 KG;

-         DCM GmbH & Co.  Renditefonds 19 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 18 KG;

-         DCM GmbH & Co. Renditefonds 22 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 23 KG;

-         Deutsche Fonds Management GmbH & Co. DCM Renditefonds 24 KG;

-         DCM GmbH & Co. Vermögensaufbau Fonds 1 KG

 

Über das Vermögen der DCM AG ist aber im April ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.

Bei den von der DCM Deutsche Capital Management AG emittierten Fonds handelt es sich zwar um rechtlich selbstständige Gesellschaften.

Allerdings ist nicht auszuschließen, dass die Fondsgesellschaften mittelbar von der Insolvenz der DCM AG betroffen sind.

Anlegern wurde eine Anlage in Form einer Beteiligung als Kommanditist an den verschiedenen geschlossenen Immobilienfonds der DCM angeboten, u. a. in den DCM Renditefonds.

Als Komplementärin der verschiedenen Fonds fungierte die DCM Verwaltungs GmbH.

Die DCM Service GmbH war schließlich für die Fondsverwaltung zuständig.

Nach einem Bericht in kapital-markt intern in der Ausgabe vom 12.04.2013 wurde nach dem Verkauf der DCM Service GmbH, umbenannt in MCS Service GmbH, und der DCM Verwaltungs GmbH an die S&K Assets GmbH von den Verantwortlichen der S&K Firmengruppe ein Herr Marc-Christian Schraut mit Alleinzeichnungsberechtigung in die Geschäftsführung berufen, um so einfacher an freien Vermögenswerte des Fonds zu gelangen.

Wie kapital-markt intern berichtet hat, hat sich z. B. die Geschäftsführung des DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG Ende 2012 gutgläubigen Anlegern, die von dem Engagement der S&K-Firmengruppe überhaupt nichts wussten, durch Gesellschafterbeschluss mit  neuen Kompetenzen ausstatten lassen.

Im Anschluss seien dann von der DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG ein Wohnhaus mit 151 Einheiten und vier Gewerbeeinheiten erworben worden, und zwar von Verantwortlichen der S&K Firmengruppe, nämlich von Herrn Köller und Herrn Schäfer sowie 20% von der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges gegen Verantwortliche der S&K Firmengruppe.

Welche Folgen oder Auswirkungen die Verbindungen zwischen der S&K Firmengruppe und den DCM Fonds haben, kann noch nicht näher beurteilt werden.

Klarheit wird sich erst ergeben, wenn nähere Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Gruppe vorliegen.

Aber auch unabhängig von den Verbindungen zwischen der S&K-Firmengruppe und einzelnen DCM-Fonds handelt es sich bei den geschlossenen Fonds der DCM um Unternehmensbeteiligungen in Form von Kommanditbeteiligungen, die mit zahlreichen hohen Risiken und insbesondere auch mit dem Risiko eines Totalverlustes verbunden sind.

Sofern Anlegern der Abschluss der Anlage von Anlageberatern oder Banken empfohlen worden ist und sie dabei fehlerhaft über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, kann die Möglichkeit bestehen, gegen einen Anlageberater oder eine Bank einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchzusetzen.

Allerdings muss in jedem Einzelfall analysiert werden, ob und welche Aufklärungsfehler sich darstellen lassen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 18.07.2013

DCM Renditefonds


MS “Pampero”– Insolvenzverfahren

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Über das Vermögen der Harren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Pampero“ ist nun ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Nachdem über das Containerschiff aber bereits im Februar die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet worden war, war das Insolvenzverfahren absehbar.

Ungeachtet und unabhängig von dem Insolvenzverfahren besteht aber für Anleger auch noch die Möglichkeit erlittene Verluste auf andere Weise wieder zu realisieren.

Wenn die Anlage in Form einer Beteiligung an der Haaren & Partner Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „Pampero“ nämlich einem Anleger von einer Bank oder von einem Anlageberater empfohlen worden ist, kann möglicherweise gegen die Bank oder den Berater ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung begründet sein.

Denn Banken und Anlageberater sind zum Einen verpflichtet, die persönlichen Verhältnisse sowie die Risikoneigung des Anlegers zu berücksichtigen.

Bei einer derartigen Anlage in Form einer Beteiligung an einem Schiffsfonds handelt es sich aber nicht um eine sichere Anlage. Wenn einem Geschädigten die Anlage aber als sichere Anlage empfohlen worden ist, kann dies einen Beratungsfehler darstellen. Das Gleiche gilt, wenn die Anlage als zur Altersvorsorge tauglich bewertet wurde.

Im Übrigen müssen Banken oder auch Anlageberater Anleger vollständig und richtig über die Hintergründe und vor allem auch über die Risiken einer derartigen Anlage in Form einer Beteiligung an einem Schiffsfonds, insbesondere etwa über Verlustrisiken, aufklären.

Wenn eine Beratung bzw. Aufklärung fehlerhaft war, kann ein Schadensersatzanspruch, gerichtet auf Rückzahlung des eingezahlten Kapitals, gefordert werden. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Anleger, die denken, dass Sie falsch beraten worden sind, sollten daher mögliche Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Stand: 25.07.2013

MS “Pampero” – Insolvenzverfahren

Debi Select Fonds – weitere Verzögerungen bezüglich Informationen

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Rechtsanwälte EBP

Ursprünglich sollte am 29.06.2013 eine Informationsveranstaltung für Anleger stattfinden. Anleger hatten gehofft, dabei auch Informationen dazu zu erhalten, was mit dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Kapital passiert ist. Es ist nun geplant, dass die Informationsveranstaltung im August stattfindet.

Anleger, die bereits vor zwei bis drei Jahren gekündigt hatten, wurden daraufhin von der Fondsgesellschaft damit konfrontiert, dass sich für Sie noch ein Auseinandersetzungsguthaben von nur ca. 10 %  der Beteiligungssumme ergeben würde bzw. sogar, dass sich ggf. auch ein negatives Auseinandersetzungsguthaben mit der Folge ergeben könne, dass die Anleger noch zusätzliche Zahlungen leisten müssten.

Ein weiteres Abwarten kann für Anleger das Risiko bergen, dass andere Schadensersatzansprüche, über die das eingezahlte Kapital möglicherweise wieder realisiert werden kann, verjähren.

Falls Anlegern die Beteiligung an Debi Select Fonds von Anlageberatern empfohlen worden ist, kann die Möglichkeit bestehen, dass diese Berater auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden können.

Anlageberater sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung verpflichtet, die Anlageziele und die Risikoneigung des Anlegers zu beachten und den Anleger insbesondere über die Risiken und Hintergründe einer Anlage in Form einer Unternehmensbeteiligung richtig und vollständig aufzuklären.

Wenn Beratungsfehler begründet sind, was in jedem Einzelfall geprüft werden muss, kann gegen den Anlageberater ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 25.07.2013

Debi Select Fonds – weitere Verzögerungen bezüglich Informationen

S&K Investment Plan GmbH & Co. KG – Insolvenz

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Rechtsanwälte EBP

Über das Vermögen der S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, wurde nun ein Insolvenzverfahren eröffnet und Gläubiger wurden unter Fristsetzung aufgefordert, Forderungen anzumelden.

Damit ist eine weitere Gesellschaft der S&K-Gruppe vom Konkurs betroffen.

Von der S&K-Gruppe wurde im Jahre 2011 der geschlossene Fonds S&K Investment Plan GmbH & Co. KG aufgelegt. Dabei sollte das Kapital der Anleger nicht nur für Immobiliengeschäfte verwendet werden, sondern auch der S&K Gruppe für deren weitere Entwicklung zur Verfügung gestellt werden.

Gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe ist seit einiger Zeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue anhängig.

Aus diesem Grund können daher auch unter Umständen, wenn sich entsprechende Vorwürfe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bestätigen, Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen der S&K Firmengruppe wegen unerlaubter Handlung durchgesetzt werden. Für Geschädigte besteht dann auch die Chance, völlig unabhängig von dem Insolvenzverfahren, auf Vermögenswerte, die von den Ermittlungsbehörden sichergestellt worden sind, zugreifen zu können.

Auch wenn Anlegern eine Anlage in der S&K Investment Plan GmbH & Co. KG von Beratern oder Vermittlern empfohlen worden ist, können sich ggf. auch Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. Vermittler durchsetzen lassen, wenn die Anleger falsch über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind. Auch dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Im Übrigen unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner auch betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren der S&K Investment Plan GmbH & Co. KG.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger weiterhin bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Handlung gegen verantwortliche Personen sowie wegen fehlerhafter Aufklärung bzw. fehlerhafter Beratung.

Stand: 31.07.2013

 

S&K Investment Plan GmbH & Co. KG – Insolvenz

Concept 1

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Mittlerweile hat sich eine Vielzahl von geschädigten Kapitalanlegern der Firma Concept 1 bei der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gemeldet.

Wir hatten bereits berichtet, dass die Firma Concept 1 Anlegern Mitarbeiteraktien von Daxfirmen sowie von international tätigen Aktiengesellschaften anbot, wobei den Anlegern auch suggeriert wurde, dass die Aktien nach einer gewissen Sperrfrist, wenn eine Kurssicherung betrieben würde, zu einem bestimmten Kurs mit hohen Gewinnen veräußert werden könnten.

In der Vergangenheit hatten wir auch mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Inhaber der Firma Concept 1 strafrechtlich ermittelt.

Neben Schadensersatzansprüchen gegenüber der Firma Concept 1 bzw. deren Inhaber können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche gegenüber Anlageberatern, die die Concept 1 Anlage vertrieben haben, dargestellt werden.

Viele Anleger haben nämlich die Mitarbeiteraktien aufgrund der Empfehlung von Anlageberatern erworben.

Wenn ein Anlageberater Auskünfte erteilt, die für den Anleger von erheblicher Bedeutung sind und die der Anleger zur Grundlage seiner Anlageentscheidung macht, so ist von einem konkludenten Abschluss eines Anlageberatungsvertrages auszugehen, wenn – gleich auf welche Initiative – im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage tatsächlich eine Beratung stattfindet.

Aufgrund des Anlageberatungsvertrages, der nicht schriftlich geschlossen sein muss, waren die Anlageberater zu einer anlegergerechten und einer objektgerechten Beratung verpflichtet. Dies heißt, dass eine Pflicht der Anlageberater zur Aufklärung über die allgemeinen und speziellen Risiken der Anlage bestand. Dem Anlageberater obliegt auch eine Überprüfungspflicht, ob die Anlage wirtschaftlich plausibel war.

Selbstverständlich muss im Einzelfall geprüft werden, ob ein Verstoß gegen die Beratungspflichten vorliegt.

Betroffene Anleger sollten daher anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 01.08.2013

Concept 1

Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

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Seitens der Vertriebsfirma ADFM GmbH, die später in AGLH GmbH umfirmierte, wurde vielen Anlegern eine Beteiligung an der Firma Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG vermittelt. Hierbei handelte es sich um eine sog. Blind-Pool-Kapitalanlage, denn der Investitionsbereich der Gesellschaft war nicht klar umschrieben.

Oft wurde den Anlegern empfohlen, ihre Lebensversicherungen zu kündigen, um sich mit dem Erlös sowie im Rahmen von monatlichen Ratenzahlungen an der Firma Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu beteiligen.

Mittlerweile hat das Landgericht München I in einem Urteil festgestellt, dass die Firma AGLH GmbH und der Treuhänder der Fondsgesellschaft – ein Rechtsanwalt – auf Schadensersatz haften.

Die Firma AGLH GmbH wurde gem. § 280 BGB wegen Verletzung von aus einem Anlageberatungsvertrag resultierenden Aufklärungspflichten verurteilt.

Darüber hinaus wurde seitens des Landgerichts München I festgestellt, dass der Mittelverwendungstreuhänder und Treuhandkommanditist des Fonds aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Anlegers auf Schadensersatz haftet.

Betroffene Kapitalanleger sollten daher anwaltlichen Rat einholen.

 

Stand: 01.08.2013

Bavaria Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG

Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG

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Wie nun zu erfahren war, ist über das Vermögen der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und Gläubiger sind unter Fristsetzung aufgefordert worden, Forderungen anzumelden.

Da es sich um eine Unternehmensbeteiligung als Kommanditist handelt, kann nach unserer Ansicht nicht einfach eine Forderung auf Einlagenrückgewehr geltend gemacht werden, sondern es müssen andere Schadensersatzansprüche angemeldet werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt daher Geschädigte im Insolvenzverfahren.

Wegen der Insolvenz der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG ist vor allem auch relevant, ob gegen Verantwortliche der Gesellschaft Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung im Hinblick auf das strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchgesetzt werden können.

Auch Berater oder Vermittler, die die Anlage empfohlen haben und Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt haben, können unter Umständen auf Schadensersatz haften. Dies muss aber in jedem Einzelfall geprüft werden.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt geschädigte Anleger der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG auch bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung und wegen fehlerhafter Beratung und Aufklärung. Derartige Ansprüche können auch völlig unabhängig von einer Insolvenz der Fondsgesellschaft, der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, geltend gemacht werden.

Stand: 05.08.2013

Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG

Peter Fitzek (“Köngliche Reichsbank”)

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Herrn Peter Fitzek, Wittenberg, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die Rückzahlung der angenommenen Gelder angeordnet.

Von Anlegern nahm Herr Peter Fitzek auf „Sparbüchern“, die im Namen des nicht eingetragenen Vereins „Königliche Reichsbank“ ausgegeben wurden, Kapital von Anlegern mit dem Versprechen einer unbedingten Rückzahlung entgegen.

Damit hat Herr Fitzek nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die ihr Kapital nicht zurückerhalten haben, sollten durch im Kapitalanlagerecht spezialisierte Anwälte prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, dass von Ihnen eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Stand: 09.08.2013

 

 

Peter Fitzek (“Köngliche Reichsbank”)


Concept 1 – Arrestierung von Vermögenswerten für Anleger

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Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt mehrere geschädigte Kapitalanleger der Firma Concept 1 deren Alleininhaber ein Herr Blaume war.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte sicherstellen konnte, hat die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für betroffene Anleger bei verschiedenen Gerichten mehrere Arrestbefehle- und Pfändungsbeschlüsse erwirkt und für diese Anleger die sichergestellten Vermögenswerte gepfändet.

Die Angelegenheit stellt sich sehr eilbedürftig dar. Betroffene Anleger sollten umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen und gerichtliche Maßnahmen einleiten.

Stand: 19.08.2013

 

Concept 1 – Arrestierung von Vermögenswerten für Anleger

FS Financial Service Deutschland GmbH

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Gegenüber der FS Financial Service Deutschland GmbH hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, die von der Gesellschaft unerlaubt betriebene Anlagevermittlung- und beratung einzustellen.

Nach Informationen der BaFin wandten sich Mitarbeiter der FS Financial Service Deutschland GmbH unerbeten an Anleger, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu verleiten. Dabei erhielten die möglichen Kunden zunächst Informationsmaterial. Danach wurden die Kunden nach Aussage der BaFin mehrfach telefonisch kontaktiert, um diese zum Erwerb von Wertpapieren zu veranlassen, wobei die Wertpapiere als mehr oder weniger kundengeeignet dargestellt wurden.

Damit erbrachte die FS Financial Service Deutschland GmbH nach Auffassung der BaFin die Anlagevermittlung und Anlageberatung, ohne dafür eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anleger, die auf Empfehlung der FS Financial Service Deutschland GmbH entsprechende Wertpapiere erworben haben, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, um den erlittenen Schaden wieder zu realisieren.

FS Financial Service Deutschland GmbH

Windreich AG – Insolvenz

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Der Entwickler von Windparks, die Windreich AG, hat, wie z. B. Handelsblatt Online wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

Es sei auch die Durchführung einer Insolvenz in Eigenverantwortung beantragt und auch vorläufig genehmigt worden.

Im Übrigen stellte sich der Hauptverantwortliche der Windreich AG, Herr Willi Balz, mit sofortiger Wirkung aus der Geschäftsführung zurückgezogen und neuer Geschäftsführer sei Herr Werner Herr, der schon bislang für die Windreich AG als Berater tätig gewesen sei.

Im Rahmen der Eigenverwaltung solle nun insbesondere die Entwicklung des Projektes des Windparkes MEG I in der Nordsee weitergeführt werden.

Betroffen von der Insolvenz dürften vor allem Gläubiger der in den Jahren 2010 und 2011 emittierten Anleihen seien, die nun aufgrund der Insolvenz mit Verlusten rechnen müssen.

Nach definitiver Eröffnung werden die Gläubiger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen müssen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt die Interessen von Gläubigern und unterstützt diese bei der Forderungsanmeldung.

Stand: 10.09.2013

Windreich AG – Insolvenz

Greenvironment plc

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Über das Vermögen der Greenvironment plc, Berlin, ist am 31.08.2012 ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Anleger, die Aktien der Greenvironment plc erworben haben, können allerdings in diesem Insolvenzverfahren als Aktionär keine Ansprüche anmelden.

Wie im Internet, z. B. von Nutzern der Foren Ariva.de oder Börse.freenet.de, allerdings berichtet wird, sollen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation anhängig sein sollen. Sollte sich ein derartiger Verdacht, auch etwa nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, kann für Anleger auch die Möglichkeit bestehen, gegen für Marktmanipulation verantwortliche Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Geschädigte bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

 

Stand. 17.09.2013

Greenvironment plc

Wölbern Invest – Chef in Haft

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Der Hauptverantwortliche der Wölbern Invest wurde, wie manager magazin online vom 23.09.2013 berichtet, in Untersuchungshaft genommen. Außerdem wurden von den Ermittlungsbehörden die Geschäftsräume der Wölbern Invest und auch die Privaträume des Inhabers durchsucht. Nach den Angaben in manager magazin online erhebt die Staatsanwaltschaft gegen den Hauptverantwortlichen den Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue.

Der Firmenchef soll aus Immobilienfonds der Wölbern Invest 137 Mio. Euro abredewidrig verwendet haben und soll sich dabei auch in Höhe 37 Mio. Euro persönlich bereichert haben.

Anleger liegen bereits längere Zeit mit Wölbern Invest im Streit insbesondere hinsichtlich eines Liquiditätspools für verschiedene Fonds und einem Paketverkauf von Immobilien.

Die Wölbern Invest und sein Hauptverantwortlicher hatten die Vorwürfe bisher stets zurückgewiesen.

Sollten sich die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe wegen Untreue bestätigen, kann für Anleger auch die Möglichkeit bestehen, gegen den Hauptverantwortlichen persönlich Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchzusetzen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Geschädigte bei der Unterstützung von Schadensersatzansprüchen.

Stand: 24.09.2013

Wölbern Invest – Chef in Haft

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