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Channel: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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VDV AG / MWB Vermögensverwaltung AG

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Rechtsanwälte EBP

Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wird eine Vielzahl von Anlegern gegenüber der MWB Vermögensverwaltung AG aus der Schweiz und gegenüber deren Verwaltungsräten vertreten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner konnte in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 für ehemalige Anleger der MWB Vermögensverwaltung AG eine Vielzahl von Urteilen erstreiten.

Den Anlegern wurden von der MWB Vermögensverwaltung AG, die als Vermögensverwaltungsfirma tätig war – Kapitalanlagen zur Altersvorsorge im Rahmen eines Schweizerischen Vermögensaufbauprogramms angeboten und sog. quellensteuerfreie Schweizer Franken Anlagen sind. Letztlich wurde den meisten Anlegern, die unaufgefordert in Deutschland kontaktiert worden, Lebensversicherungen vermittelt.

Der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner gelang es für die von ihr vertretenen Anleger Schadensersatzansprüche gem. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG erfolgreich durchzusetzen.

Nachdem die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof erstreiten konnte, in dem festgestellt wurde, dass ein für einen Anleger negatives Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufzuheben ist und deutsche Gerichte für ein Verfahren gegen die MWB Vermögensverwaltung AG zuständig sind, wurde seitens der Firma MWB Vermögensverwaltung AG ein sog. Nachlassstundungsverfahren in die Wege geleitet und den Anlegern der Firma MWB Vermögensverwaltung AG im Herbst 2010 mitgeteilt, dass die Firma MWB Vermögensverwaltung AG ihr operatives Geschäft einstellen würde und nun für die Anleger die Firma VDV AG aus Vaduz / Liechtenstein für die Mandatsbetreuung zuständig sei.

Zahlreiche Anleger der Firma MWB Vermögensverwaltung AG werden nun von der Firma VDV AG aus Vaduz weiter betreut.

Einige ehemalige Mitarbeiter der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sind zur Firma VDV AG aus Vaduz gewechselt und die Firma MWB Vermögensverwaltung AG gewährte der Firma VDV AG ein Darlehen in Höhe von CHF 2.222.000,00 sowie in Höhe von EUR 75.000,00.

Anleger der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sollten sich von diesen Manövern nicht davon abhalten lassen, Schadensersatzansprüche gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung AG sowie gegenüber den ehemaligen Verwaltungsräten der Firma MWB Vermögensverwaltung AG geltend zu machen. Diese Ansprüche bestehen trotz des Wechsels zur Firma VDV AG grundsätzlich weiter.

Es besteht einmal die Möglichkeit, Forderungen gegenüber der Firma MWB Vermögensverwaltung im Nachlassstundungsverfahren anzumelden – dort bestehen nach Auskunft des Liquidators sehr gute Quotenaussichten – zum Anderen können auch Ansprüche gegenüber dem Verwaltungsrat der Firma MWB Vermögensverwaltung AG erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden.

Geschädigte Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat einholen.

VDV AG / MWB Vermögensverwaltung AG


S&K Fonds – erste Insolvenzen

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Über das Vermögen der United Investors Emissionshaus GmbH und über das Vermögen der United Investors Holding GmbH wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaften hatten im Rahmen der S&K Unternehmensgruppe eine wichtige Funktion.

So fungierte etwa die United Investors Emissionshaus GmbH als Emittentin bzw. Anbieterin der geschlossenen Fonds Deutsche S&K Sachwerte oder der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2. Dies bedeutet für Anleger aber nicht, dass sie ihren Schaden nicht wieder realisieren können. Denn zum Einen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen verschiedene Verantwortliche der S&K Unternehmensgruppe wegen des Verdachts des banken- und gewerbsmäßigen Betruges und die Staatsanwaltschaft hat in erheblichem Maße Vermögenswerte von verschiedenen Beteiligten sichergestellt.

Darauf kann im Rahmen einer gerichtlichen Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen unerlaubter Handlung für Geschädigte zugegriffen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass sich auch gegen Berater oder Vermittler Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Stand: 15.04.2013

S&K Fonds – erste Insolvenzen

WGF AG

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In den Gläubigerversammlungen vom 08.04.2013 wurde für verschiedene, von der WGF AG emittierte Anleihen, ein gemeinsamer Vertreter gewählt, allerdings mit unterschiedlichen Funktionen.

Auf die Anleihen zur WKN A0LDUL und WGFH04 fand noch das Schuldverschreibungsgesetz in der alten Fassung Anwendung. In der Gläubigerversammlung hinsichtlich dieser Anleihen ist die aufgrund der alten Fassung des Schuldverschreibungsgesetzes erforderliche Präsenz von 50% des Anleihekapitals nicht erreicht worden.

In dieser Versammlung konnte daher lediglich ein gemeinsamer Vertreter mit gemeinsamer Informationsbefugnis gewählt werden. Der gemeinsame Vertreter für diese Anleihen hat daher insbesondere nicht die Befugnis, Forderungen der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren anzumelden bzw. zu vertreten.

Hinsichtlich der Anleihen zu den WKN WGFH05, WGFH06, WGFH07 und WGFH08 fand das neue Schuldverschreibungsgesetz von 2009 Anwendung.

In der Gläubigerversammlung zu diesen Anleihen sind zu den Schuldverschreibungen mit der WKN WGFH05, WGFH06 und WGFH08 verschiedene gemeinsame Vertreter mit sog. verdrängender Vollmacht gewählt worden.

Für die Anleihe zur WKN WGFH07 ist mangels ausreichender Mehrheit kein gemeinsamer Vertreter gewählt worden.

Einem gemeinsamen Vertreter mit sog. verdrängender Vollmacht steht hinsichtlich der genannten Anleihen insbesondere die Befugnis zu, die Forderungen für die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren anzumelden und diese etwa auch in weiteren Gläubigerversammlungen zu vertreten.

Sofern bereits Forderungen zu den Anleihen mit der WGFH05, WGFH 06 und WGFH 08 angemeldet worden sind, müssen daher über den gemeinsamen Vertreter nochmals Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Darüber hinaus gehende Befugnisse eines gemeinsamen Vertreters mit sog. verdrängender Vollmacht sind strittig.

Zu den anderen Anleihen muss eine Anmeldung gegenüber dem Sachwalter erfolgen.

Stand: 15.04.2013

WGF AG

Centrosolar Group AG

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Wie bereits in den Medien mehrfach berichtet, erlebt der Markt für Mittelstandsanleihen nun seinen fünften Zahlungsausfall. Wiederum ist es mit der Firma Centrosolar Group AG ein Solarunternehmen, das die vor zwei Jahren begebene Schuldverschreibung nicht wie vorgesehen zurückzahlen kann.

Zwar ist die Firma Centrosolar Group AG noch nicht insolvent. Das Unternehmen will jedoch die Anleihe über nominal 50 Mio. Euro in Aktien der börsennotierten Gesellschaft umwandeln.

Betroffene Anleger dürften hierdurch wohl Einbußen erleiden.

Der Druck auf Solarfirmen, wie die Firma Centrosolar Group AG hat sich im Jahre 2012 deutlich erhöht. So sank der Umsatz laut Medienberichten um 22% und es fiel wohl ein erheblicher operativer Verlust an. Darüber hinaus stieg die Netto-Finanzverschuldung und die liquiden Mittel schmolzen.

Betroffene Anleger, die Anleihen der Centrosolar Group AG erworben haben und denen im Rahmen einer Gläubigerversammlung angeboten werden soll, die Anleihe in ein Recht zum Erwerb von insgesamt 5.500.000,00 neu zu schaffenden Stammaktien der Gesellschaft im Umtauschverhältnis 1:110 umzutauschen, sollten prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, die Anleihen außerordentlich zu kündigen, um dadurch den Nominalbetrag und die ausstehenden Zinsen zu realisieren.

Stand: 18.04.2013

Centrosolar Group AG

Centrosolar Group AG

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Rechtsanwälte EBP

Anleger, die Centrosolar-Anleihen erworben haben und denen nun im Rahmen der beabsichtigten Restrukturierung statt den Anleihen neue Aktien der Gesellschaft angeboten werden, sollten vor dem Umtausch der Anleihen bzw. vor Ausübung des Erwerbsrechts im Hinblick auf neue Aktien der Gesellschaft prüfen lassen, ob es nicht möglich ist, ihre Anleihen zu kündigen, um dadurch ihr angelegtes Kapital zurück zu erhalten.

Betroffene Anleger sollten dringend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 18.04.2013

Centrosolar Group AG

Dr. Peters Schiffsfonds, DS Rendite-Fonds (Nr. 38, 39, 47, 51, 57, 65) in Insolvenz

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Rechtsanwälte EBP

Über das Vermögen der DS Rendite-Fonds Nr. 38, 39, 47, 51, 57 und 65 wurde auf Insolvenzantrag ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet.

Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Dr. Peters Schiffsfonds wurden von zwei Fonds von Anlegern Ausschüttungen zurückgefordert. Der Bundesgerichtshof hat hierzu festgestellt, dass dann, wenn Ausschüttungen unabhängig von wirtschaftlichen Gewinnen ausgeschüttet worden, dies nur eine Haftung im Außenverhältnis betrifft und nicht das Innenverhältnis zur Fondsgesellschaft. Mit Urteilen vom 12.03.2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Fondsgesellschaft Ausschüttungen von Gesellschaftern, die Schiffsfonds in Form einer GmbH & Co. KG erworben haben, nur dann zurückfordern kann, wenn dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich und eindeutig geregelt ist. Den Gesellschaftsverträgen konnte der BGH aber im Rahmen einer Auslegung keine derartige eindeutige Regelung bzw. einen Anspruch von Gesellschaftern auf Rückzahlung von Ausschüttungen entnehmen. Dies bezog sich auf die DS Rendite-Fonds 38 MS MS Cape und Hatteras und DS Rendite-Fonds 39 MS Cape Horn.

Nachdem danach keine Ausschüttungen mehr zurückgefordert werden konnten, war dies nun offenbar die Ursache für die Insolvenz.

Für Anleger besteht nun dennoch nach definitiver Eröffnung eines Insolvenzverfahrens das Risiko, dass der Insolvenzverwalter gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert. Das Rückforderungsrecht des Insolvenzverwalters kann sich aus § 172 Abs. 4 HGB ergeben.

Gerade auch im Hinblick auf die Insolvenzverfahren drohenden Rückzahlungsansprüche sollten betroffene Geschädigte prüfen, ob sich nicht gegen andere Beteiligte Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Anlegern wurde häufig, auch von Banken, der Erwerb von Schiffsfonds empfohlen, ohne dass sie dabei über die Hintergründe und hohen Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden.

Sofern die Beratung fehlerhaft oder unvollständig war, lassen sich unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung bzw. Aufklärung durchsetzen.

Stand: 19.04.2013

Dr. Peters Schiffsfonds, DS Rendite-Fonds (Nr. 38, 39, 47, 51, 57, 65) in Insolvenz

DCM und S&K-Unternehmensgruppe

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Wie in kapital-markt-intern in ihrer Ausgabe vom 12.04.2013 berichtet, wurde z. B. für den DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG, nachdem die DCM Service GmbH und die DCM Verwaltungs GmbH, die zwischenzeitlich in Insolvenz sind, an die S&K Assets GmbH veräußert worden sind, zunächst von der S&K Herr Marc Christin Schraut mit Alleinzeichnungsgewalt in die Geschäftsführung berufen, um so leichter an die freien Vermögenswerte des Fonds zu gelangen.

Laut dem Bericht von kapital-markt-intern hat die Geschäftsführung des DCM GmbH & Co. Renditefonds 14 KG Ende 2012 von gutgläubigen Anlegern, die den Einstieg der S&K-Gruppe gar nicht mitbekommen hatten, durch Gesellschafterbeschluss mit neuen Kompetenzen abstatten. Im Anschluss sei dann von der DCM 14 KG ein Wohnhaus mit 151 Einheiten und 4 Gewerbeeinheiten erworben worden, und zwar von Jonas Köller und Stephan Schäfer sowie zu 20% von der Deutsche S&K Sachwert Nr. 2 GmbH. Welche Folgen die Verquickung zwischen DCM-Fonds und der S&K-Gruppe hat, ist noch nicht absehbar.

Betroffene Anleger von DCM-Fonds die rechtlichen Rat benötigen, bietet unsere Kanzlei Unterstützung an.

Stand: 19.04.2013

DCM und S&K-Unternehmensgruppe

Rich Pioneer Investment Ltd., Rich Pioneer Holding Co. Ltd.

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Der Rich Pioneer Investment Ltd. und der Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herrn Joachim Fischer, wurde nach einer Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften untersagt.

Von der Rich Pioneer Investment Ltd. wurde Anlegern der Abschluss sog. Gesellschafterdarlehensverträgen mit Laufzeiten von 36 bis 120 Monaten angeboten, an deren Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an die Darlehensgeber versprochen wurde.

Auch die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit einer Dauer von bis zu 10 Jahren ab und auch dabei wurde am Ende die unbedingte Rückzahlung der Darlehenssumme an den Darlehensgeber versprochen.

Mit der Annahme dieser Gelder aufgrund der Darlehensverträge hat die Rich Pioneer Investment Ltd. sowie die Rich Pioneer Holding Co. Ltd. sowie deren Organ, Herr Joachim Fischer, nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetztes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Im Übrigen ist hinsichtlich dieser Anlagen bzw. Darlehensverträge auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig.

 

Stand: 22.04.2013

Rich Pioneer Investment Ltd., Rich Pioneer Holding Co. Ltd.


SolarWorld AG

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Rechtsanwälte EBP

Nachdem sich die Firma SolarWorld AG in wirtschaftlichen Turbulenzen befindet, sollten Anleger, die Anleihen erworben haben, prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Anleihen zu kündigen.

Seitens der Firma SolarWorld AG wurden zwei Anleihen an der Börse mit einer Laufzeit bis 2016 über EUR 150 Mio. und einer Laufzeit bis 2017 über EUR 400 Mio. herausgegeben.

Im Falle einer möglichen Kündigung könnten Anleihegläubiger die volle Rückzahlung des Nominalwerts ihrer Anleihe sowie die offenen Zinsen verlangen, wobei die Kündigung ordnungsgemäß und rechtswirksam zu erfolgen hat.

Stand: 24.04.2013

SolarWorld AG

Solen AG

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Nachdem die Firma Solen AG aus Meppen kürzlich darüber informiert, dass sie die am 08.04.2013 fälligen Anleihen-Zinsen nicht bezahlen könnte, wurde mittlerweile mitgeteilt, dass ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solen AG eröffnet wurde.

Seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wurde in der Vergangenheit immer wieder vor Anlagen in Anleihen bzw. Inhaberschuldverschreibungen gewarnt – siehe auch unser Bericht unter dem Menüpunkt „Service“ „Vorsicht bei einer Anlage in Form von Inhaberschuldverschreibungen.“

Bei der Firma Solen AG handelt es sich nun um einen neuen Fall, in dem eine Firma, die Unternehmensanleihen verkauft hatte, in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Anlegern die Anleihen der Firmen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM-Beteiligungen, First Real Estate Grundbesitz GmbH, ISS Immobilien Schutz und Service AG, Pauly Biskuit AG, Solar Millennium, Deikon GmbH, WGF AG, Windreich AG, gezeichnet hatten, vertreten.

Nun kam eine Firma „Noah Investment fz llc“ aus Dubai auf die Idee, den Anleihegläubigern die Übernahme Ihrer Forderungen anzubieten. Es wird Anleihegläubigern jedoch empfohlen das Angebot des Noah-Fonds nicht anzunehmen, da die Anleger dann ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend machen könnten und unter Umständen in einem Insolvenzverfahren höhere Beträge für die Anleger realisiert werden könnten, als bei einem Verkauf an den vorgenannten Fonds. Auch Vollmachten oder Stimmrechte sollten an den vorgenannten Fonds nicht übertragen werden.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 29.04.2013

Solen AG

Solen AG

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Rechtsanwälte EBP

Nun ist die nächste Firma insolvent, deren Anleihen von Anlegern gezeichnet wurden.

Am 22.04.2013 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solen AG aus Meppen eröffnet.

Betroffenen Anlegern wird empfohlen anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.

 

Stand: 29.04.2013

Solen AG

KB-Edelmetall

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Im Internet wird seit geraumer Zeit vor den Goldsparplänen der KB-Edelmetall gewarnt bzw. kritisch über die Firma KB-Edelmetall berichtet. So beschwerten sich Kunden seit geraumer Zeit über die vorgenannte Firma. Das Unternehmen hat augenscheinlich große Schwierigkeiten, wenn es um die pünktliche Goldlieferung geht.

Einige Kunden warteten bereits vergeblich auf ihre Goldlieferung.

In München erreichen Kunden telefonisch keine Supportmitarbeiter mehr.

Seitens der Schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) wurde mittlerweile die Liquidation der KB-Edelmetall GmbH mit Sitz in Emmenbrügge, Schweiz, angeordnet. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat festgestellt, dass die KB-Edelmetall GmbH die Voraussetzungen für die Einhaltung der Geldwäschereibestimmungen nicht erfüllt. Aus diesem Grunde hat die FINMA die Liquidation der KB-Edelmetall angeordnet.

Laut einem Sprecher der FINMA wären alle Vermögenswerte der Gesellschaft in der Schweiz blockiert und es könnten keine Auszahlungen vorgenommen werden.

Den bisherigen Organen wurde untersagt, ohne Zustimmung des Untersuchungsbeauftragten weitere Rechtshandlungen vorzunehmen.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 07.05.2013

KB-Edelmetall

Nobella AG

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Nachdem die Firma Nobella AG am 24.04.2013 beim Amtsgericht Hamm einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatte, wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Unter Umständen wird dann in Kürze – soweit ausreichend Masse vorhanden ist  – ein Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens müssen Gläubiger der Nobella AG ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Nur Gläubiger, deren Forderungen ordnungsgemäß angemeldet wurden und deren Forderungen vom Insolvenzverwalter anerkannt wurden, erhalten eine Insolvenzquote.

Gläubiger der Firma Nobella AG können auch Anleger sein, die sich in Form von Genusscheinen an der Firma Nobella AG beteiligt haben oder auch solche Anleger, die von einem Mitarbeiter der Firma Nobella AG fehlerhaft beraten wurden und die Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können.

In der Vergangenheit ergingen bereits mehrere Urteile gegen die Firma Nobella AG. Meist traten Anlagevermittler und -berater der Firma Nobella AG an potentielle Anleger heran und boten diesen eine kostenlose Überprüfung ihrer Versicherungsunterlagen an. Im Rahmen der Beratung wurde den Anlegern dann oft empfohlen in andere Anlageprodukte zu investieren.

Betroffene Anleger sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

Stand: 08.05.2013

Nobella AG

Nobella AG – Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

S&K – Chancen trotz Insolvenzen

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Zwischenzeitlich sind hinsichtlich verschiedener Gesellschaften der S&K Unternehmensgruppe aufgrund von Insolvenzanträgen vorläufige Insolvenzverfahren anhängig. Betroffen sind die Gesellschaften Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co., Deutsche Sachwerte Emissionshaus AG, Asset Trust AG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG sowie auch die S&K Investment GmbH & Co. KG.

Im Übrigen sind auch vorläufige Insolvenzverfahren über mehrere Gesellschaften der Firmengruppe United Investors anhängig.

Aber für Anleger bestehen auch trotz der Insolvenzverfahren und auch unabhängig davon, Chancen, das verlorene Kapital auf anderem Weg zu realisieren. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zahlreiche verantwortliche Personen, u. a. wegen des Vorwurfs des Betruges. Es besteht daher auch die Möglichkeit, dass sich gegen verschiedene Personen Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung durchsetzen lassen. Soweit die Staatsanwaltschaft auch Vermögenswerte von Personen sichergestellt haben sollte, besteht somit für Geschädigte die Möglichkeit, dann auf diese Vermögenswerte über die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches unabhängig von Insolvenzverfahren zugreifen zu können.

In den Fällen, in denen die Anlagen Geschädigten von Beratern oder Vermittlern empfohlen worden sind, besteht im Übrigen auch die Möglichkeit, gegen Berater bzw. Beratungsunternehmen Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung von Beratungs- bzw. Aufklärungspflichten durchzusetzen, um auf diesem Weg das eingesetzte Kapital wieder zu erhalten

Ob und inwieweit betroffene Anleger in den Insolvenzverfahren Rückflüsse erhalten können, wird sich zeigen müssen. Dies kann auch davon abhängig sein, ob und was aus den von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Vermögensgegenständen an Werten in die jeweilige Insolvenzmasse fließt.

Sobald definitive Insolvenzverfahren eröffnet worden sind, können Geschädigte dann auch in dem für Sie relevanten Verfahren Ansprüche anmelden. Ob und welche Forderungen Geschädigte, insbesondere auch Anleger, die sich als Gesellschafter bzw. Kommanditist beteiligt haben, anmelden können, bedarf vorab einer gründlichen rechtlichen Prüfung.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Prüfung der Geltendmachung von Forderungen in dem Insolvenzverfahren.

Auch hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen unerlaubter Handlung und wegen fehlerhafter Beratung unterstützt die Kanzlei betroffene Geschädigte.

Stand: 13.05.2013

 

S&K – Chancen trotz Insolvenzen


MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG

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Anlegern wurde von der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG, München, angeboten Inhaber-Teilschuldverschreibungen zu erwerben. Dabei sollte eine Absicherung über eine Bankgarantie sowie eine Haftpflicht- und eine Ausfallversicherung bestehen.

Die Gesellschaft befindet sich in der Abwicklung und Anleger haben geschildert, dass sie das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital nebst ausstehenden Zinsen nur teilweise zurückerhalten haben.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner empfiehlt daher betroffenen Anlegern, durch einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen zu lassen, welche Ansprüche ihnen zustehen, um das vollständige Kapital wieder zu erhalten.

Häufig wurde Anlegern  der Erwerb einer Inhaber-Teilschuldverschreibung der MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG von Beratern bzw. Vermittlern empfohlen. Sofern die Anleger dabei von den Beratern bzw. Vermittler fehlerhaft beraten bzw. über die Hintergründe und Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, lassen sich ggf. auch im Hinblick darauf, dass entgegen von Versprechungen einer Absicherung keine vollständige Sicherung bestand, Schadensersatzansprüche durchsetzen.

Auch Ansprüche gegen andere Beteiligte, die mit einer Absicherung über Bankgarantien und Haftpflicht- und Ausfallversicherungen geworben haben, kommen in Betracht.

Stand: 24.05.2013

 

MKV Münchener Kapital- und Vermögensverwaltung KG

WGF AG

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In der Gläubigerversammlung am 22.05.2013, die zu den verschiedenen WGF-Anleihen stattfand, wurde dem Insolvenzplan mit einer deutlichen Mehrheit zugestimmt.

Erst kurz vor der Gläubigerversammlung  hatten die gemeinsamen Vertreter, soweit diese nach dem neuen Schuldverschreibungsgesetz zur Anmeldung von Forderungen berechtigt gewesen wären, mitgeteilt, dass die für Anleihegläubiger durch sie als gemeinsame Vertreter keine rechtssichere Forderungsanmeldung erfolgen könne, da die Klagefrist gegen ihre Einsetzung bzw. Wahl erst abläuft.

Damit ist auch die Empfehlung unserer Kanzlei, die wir auch für unsere Mandanten umgesetzt haben, Forderungen auch beim Sachwalter anzumelden, bestätigt worden. Sofern daher Forderungen noch nicht beim Sachwalter angemeldet worden sind, ist es ratsam, dies auch parallel nochmals nachzuholen. Hierzu bietet unsere Kanzlei gerne Unterstützung an.

Der nun angenommene Insolvenzplanung sieht zwar einige Verbesserungen gegenüber dem alten Vorschlag der bisherigen Unternehmensleitung vor.

Die neuen im Rahmen des Insolvenzplans vorgesehenen Quoten hängen allerdings primär davon aus, wie bereits bestehende Projekte oder auch zukünftige Projekte mit Erfolg verwirklicht werden können.

Vor allem Investitionen im Bereich der Projektierung sind aber mit Risiken verbunden und es muss daher abgewartet werden, wie die weitere wirtschaftliche Entwicklung ist und ob die versprochenen Quoten auch tatsächlich verwirklicht werden können.

Schließlich hatten auch noch einige Gläubigergruppen im Hinblick auf das Vorgehen der WGF AG, sich kurze Zeit vor der Gläubigerversammlung an Anleihegläubiger mit einem Rundschreiben einer von ihr selbst beauftragten Anwaltskanzlei zu wenden, Beschwerden eingelegt. Darüber muss aber das Insolvenzgericht entscheiden.

Außerdem hat eine Gläubigergruppe außerhalb der Anleihegläubiger dem Insolvenzplan nicht zugestimmt. Daher muss das Insolvenzgericht auch noch entscheiden, ob das Insolvenzverfahren dennoch trotz der fehlenden Zustimmung dieser Gläubigergruppe seine Wirkung behält.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet betroffenen Anleihegläubigern eine Vertretung im Insolvenzverfahren und auch eine Unterstützung hinsichtlich der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen an. So können etwa auch Berater oder Banken, die den Erwerb dieser Anleihen als sichere Anlage empfohlen haben, auf Schadensersatz haften.

Stand. 07.06.2013

WGF AG

Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG

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Gegenüber der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG wurde nach Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Verfügung vom 05.02.2013 angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft zu beenden und angenommene Gelder zurück zu zahlen.

Anlegern wurde von der Aurum KG der Abschluss von Darlehensverträgen mit dem Versprechen angeboten, das angenommene Kapital zu verzinsen und bei Vertragsende zurückzuzahlen, wobei die Gelder gemäß den Beteiligungen am Handel mit Edelmetallen verwendet werden sollen.

Damit hat die Aurum KG nach Auffassung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.

Die Verfügung ist bestandskräftig.

Anleger, die ihr Kapital nicht zurück erhalten, sollten von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, welche Möglichkeiten bestehen, das eingezahlte Kapital zurück zu erhalten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet hierzu ihre Unterstützung an.

Stand: 07.06.2013

Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG

Finance Invest Consulting Corp. – Walter König

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Herrn Walter König, der Anlegern unter dem Namen Finance Invest Consulting Corp. Inc., Florida, „Verträge“ zum Investment mit einer sehr hohen Rendite anbot, wurde nach einer eigenen Mitteilung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das unerlaubte Betreiben des Einlagen- und Kreditgeschäfts untersagt und aufgegeben, dass Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Anlegern wurde versprochen, dass die Rückzahlung des Anlagekapitals und der Renditen in voller Höhe abgesichert sei. Mit seinem Angebot hat Herr König nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Außerdem hat Herr König unter dem Namen der Finance Invest Consulting Corp. Inc. und weiteren Firmierungen wie etwa Neue-Energie Finanz AG Kunden angeboten, festverzinsliche endfällige Darlehen erhalten zu können und damit hat Herr König nach Auffassung der BaFin das Kreditgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.

Anlegern, die ihr Kapital nicht zurückerhalten, wird empfohlen, durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen, wie sie ihre Gelder zurückerhalten können.

Finance Invest Consulting Corp. – Walter König

Solen AG – endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet

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Laut Auskunft der für das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solen AG aus Meppen zuständigen Insolvenzverwalterkanzlei unserer Kanzlei gegenüber wurde jetzt am 01.07.2013 das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet.

Anleihegläubiger müssen bei dem Insolvenzverwalter innerhalb einer gewissen Frist ihre Forderungen anmelden, damit die Forderungen zur Insolvenztabelle anerkannt werden.

Eine anwaltliche Vertretung wird hierbei empfohlen, da Forderungsanmeldungen oft unzureichend dokumentiert und belegt werden und in diesen Fällen die Nichtanerkennung der Forderungen droht.

Anleihegläubiger, deren Forderungen nicht im Rahmen des Insolvenzverfahrens anerkannt wurden, nehmen an einer Verteilung von Geldern im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht teil.

Stand: 03.07.2013

Solen AG – endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet

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