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Channel: Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
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ShareWood Switzerland AG

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Unsere Kanzlei berichtete bereits in der Vergangenheit über die Firma ShareWood Switzerland AG und darüber, dass Anleger des Öfteren die ihnen in Aussicht gestellten Rückzahlungen aus Ausforstungen nicht erhalten. Nun wurde einer Vielzahl der von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertretenen Anlegern mitgeteilt, dass die von ihnen gekauften Balsabäume wertlos wären und zerkleinert bzw. in den Boden eingearbeitet werden müssten. In diesem Zusammenhang unterbreitet die Firma ShareWood Switzerland AG als Lösungsvorschlag, dass dies kostenfrei erfolgen würde.

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