Über das Vermögen der PIM Gold GmbH ist nun ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Betroffen sind vor allem Anleger, die mit der PIM Gold Verträge über den Erwerb von Gold abgeschlossen haben.
Forderung im Insolvenzverfahren der PIM Gold GmbH
Ansprüche gegen die PIM Gold GmbH können nur noch in diesem Insolvenzverfahren, wenn ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, geltend gemacht werden. Dazu müssen dann Forderungen angemeldet werden.
Mit Insolvenzeröffnung wird den Gläubigern auch eine Friste für die Forderungsanmeldung gesetzt.
Es muss auch geprüft werden, inwieweit Anleger Eigentümer von angeblich erworbenem Gold geworden sind und inwieweit Aus- oder Absonderungsrechte geltend gemacht werden können. Daher müssen auch Forderungen ggf. näher geprüft und ggf. auch rechtlich begründet werden.
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