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Heinz-Jürgen Kuss – BaFin stoppt Einlagengeschäft

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Herrn Heinz-Jürgen Kuss, München, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde aufgegeben, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abzuwickeln.

Anlegern wurde von Herrn Kuss die Annahme von Geldern auf Basis einer Geschäftsvereinbarung offeriert, wobei eine unbedingte Rückzahlung versprochen wurde.

Dadurch hat Herr Kuss nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte Herr Kuss nicht.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.

Der Beitrag Heinz-Jürgen Kuss – BaFin stoppt Einlagengeschäft erschien zuerst auf Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner.


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