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Wohnwelt Landstuhl GmbH – BaFin schreitet ein

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Gegenüber der Wohnwelt Landstuhl GmbH, Landstuhl, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen.

Von der Wohnwelt Landstuhl GmbH wurde auf Basis von Darlehensverträgen Kapital angenommen und dabei eine unbedingte Rückzahlung versprochen. Damit hat die Wohnwelt Landstuhl GmbH nach Ansicht der BaFin ein Einlagengeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügte die Gesellschaft nicht.

Geschäftsgegenstand der Wohnwelt Landstuhl GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken, ist u. a. der Direktimport von im Iran geknüpften Teppichen aller Provenienzen und Größen in die Bundesrepublik und sonstiger EU-Staaten (vornehmlich hinsichtlich alter und antiker Stücke) sowie deren Vermarktung im weitesten Sinne und z. B. der Import von Möbeln, Teppichen und Kunsthandwerk – aus dem vorder- sowie ostasiatischen Raum in die Bundesrepublik und EU-Staaten sowie deren direkte Vermarktung über Zwischenhändler oder auch die Planung und Durchführung von Importgeschäften etc..

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Der Beitrag Wohnwelt Landstuhl GmbH – BaFin schreitet ein erschien zuerst auf Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner.


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