Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
In zwei Entscheidungen vom 04.07.2017 hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass Regelungen über Bearbeitungsentgelte bei Unternehmenskrediten unwirksam sind. In den den Entscheidung zugrunde liegenden Fällen hatten Unternehmer bzw. Unternehmen Darlehensverträge mit Banken abgeschlossen. Die Darlehensverträge enthielten Formularklauseln, wonach die Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt bzw. eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen hatten. Nachdem der BGH bereits bei Darlehensverträgen, […]