Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Wie wir berichtet hatten, wurde Herrn Michael Rogge von der BaFin aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder abzuwickeln. Die Verfügung der BaFin war sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig. Wie die BaFin nun mitteilt, ist der Bescheid der BaFin nun bestandskräftig. Wie erwähnt, hatte Herr Roger unter der Firma „Investorengruppe Westerwald“ […]
Michael Rogge – Investorengruppe Westerwald – Verfügung der BaFin bestandskräftig