Die SHB Innovative Fondskonzepte AG hat sich nach eigenen Angaben auf die Emission und das Management geschlossener Immobilienfonds spezialisiert. Sie hat als Initiator geschlossene Immobilienfonds aufgelegt, nämlich
- SHB Fondskonzepte bzw. SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business Park Stuttgart KG;
- SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen AG;
- SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München – Unterhaching KG;
- SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorge KG;
- SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG;
Bei der SHB Innovative Fondskonzepte AG handelte es sich um eine Tochtergesellschaft der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG.
Über das Vermögen der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG ist aber nun ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden und ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt worden.
Zwar sind die SHB-Fonds als eigenständige Gesellschaften zunächst einmal nicht unmittelbar von dem Insolvenzverfahren der FIHM Fonds & Immobilien Holding München AG (FIHM AG) betroffen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob sich nicht doch mittelbare Auswirkungen ergeben.
Anlegern wurde bei den SHB-Fonds verschiedene Varianten offeriert, bei denen sie sich gegen eine u. a. sofortige Volleinzahlung mit sofortigen Ausschüttungen sowie etwa einer teilweisen Einzahlung von 10% und weiteren monatlichen Ratenzahlungen sowie u. a. gegen eine komplette Ratenzahlung beteiligten konnten.
Im Übrigen bestehen auch Verbindungen zu dem Anlagebetrugskomplex der S&K Firmengruppe.
Der Vorstand der FIHM AG war ein Herr Vater, der aber gleichzeitig auch Aufsichtsrat der Firma MIDAS Management AG war und im Übrigen auch Geschäftsführer einer Dicio GmbH war.
Die FIHM AG gehört aber seit November 2012 zu über 80% der dicio GmbH, an der wiederum die S&K Gruppe beteiligt ist.
Schließlich ist ein Herr Schraut von den Initiatoren der S&K Firmengruppe zuletzt als Geschäftsführer der MIDAS Management AG eingesetzt worden.
Gegen Verantwortliche der S&K Firmengruppe wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges von der Staatsanwaltschaft ermittelt. Inwieweit die SHB-Fonds von den Vorwürfen der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe betroffen sind, kann noch nicht näher beurteilt werden, da hierfür erst Erkenntnisse aus einer Akteneinsicht in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der S&K Firmengruppe benötigt werden. Erst dann lässt sich abschätzen, ob sich für Anleger aufgrund der Verbindungen zur S&K Gruppe ggf. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung begründen lassen.
Unabhängig davon handelt es sich aber auch bei den SHB-Fonds um Unternehmensbeteiligungen, die mit mehreren Risiken, insbesondere auch dem Risiko des Totalverlustes verbunden sind.
Sofern Anleger nicht ordnungsgemäß über die Hintergründe und insbesondere die Risiken einer derartigen Anlage aufgeklärt worden sind, können Anlageberater oder Anlagevermittler oder auch Banken, die den Abschluss dieser Anlage empfohlen haben, auf Schadensersatz haften.
Hierzu muss in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit sich Beratungsfehler begründen lassen.
Im Übrigen können auch Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Falle einer mangelnden Aufklärung auf Schadensersatz haften.
Anleger, die Kapital in SHB-Fonds investiert haben und Möglichkeiten suchen, dass von ihnen eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten, sollten daher von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt prüfen lassen, ob und welche Ansprüche sich in ihrem Fall begründen lassen.
Stand: 09.07.2013