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GENO-Vorsorge eG – BaFin schreitet ein!

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Seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Firma GENO-Vorsorge eG aus Egesheim mit Bescheid vom 10.04.2019 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen.

Laut BaFin warb die GENO-Vorsorge eG auf der Grundlage ihrer Satzung von ihren Mitgliedern Kapital ein und investierte es zu deren Nutzen ohne einen genossenschaftlichen Förderzweck zu verfolgen.

Der Beitrag GENO-Vorsorge eG – BaFin schreitet ein! erschien zuerst auf Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner.


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