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Investfinans AB – BaFin schreitet ein

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Gegenüber der Investfinans AB wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts untersagt.

Die Investfinans AB hat als Betreiberin der Internetseite www.investfinansab.eu fremde Gelder des Publikums als Einlagen oder als andere unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen.

Damit hat die Gesellschaft ein Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Der Beitrag Investfinans AB – BaFin schreitet ein erschien zuerst auf Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner.


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