Am Freitag, den 06.12.2012 wurde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe seitens der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner mit einem ehemaligen Verwaltungsrat der Firma MWB Vermögensverwaltung AG ein weiterer Vergleich geschlossen, in dem sich der ehemalige Verwaltungsrat verpflichtete einen Teil des geltend gemachten Schadensbetrages zu bezahlen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte im Rahmen der Berufungsverhandlung erkennen lassen, dass es die Berufung des Verwaltungsrats gegen ein Urteil des Landgerichts Offenburg, das die Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner erstritten hatte, zurückweisen würde. Aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen wurde dem geschädigten Anleger jedoch von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner der Abschluss des vorgenannten Vergleichs empfohlen.
Der Vergleich wurde mittlerweile vom Verwaltungsrat erfüllt.
Stand: 12.12.2012
MWB Vermögensverwaltung AG – Weiterer Vergleich mit einem Verwaltungsrat