Gegenüber der Fremont Capital Ltd. hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß einer eigenen Mitteilung der Behörde das Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt.Die Fremont Capital Ltd. verfügt über die Website www.capfremont.com und in diesem Zusammenhang werden fremde Gelder als Einlangen oder unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums angenommen, so die BaFin.Nach Meinung der BaFin wird damit durch die Fremont Capital Ltd. ein Einlagengeschäft betrieben. Über eine dafür erforderliche Erlaubnis verfügte die Fremont Capital Ltd. nicht.Außerdem verweist die BaFin darauf, dass die Gesellschaft behauptet habe, dass sie von der BaFin beaufsichtig sei und dies würde nicht zutreffen.Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.
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