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Smart Choice Zone L.P. – BaFin schreitet ein

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Gegenüber der Smart Choice Zone L.P. (Plattform: Toroption) hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß einer eigenen Mitteilung der Behörde die sofortige Einstellung des grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Von der Smart Choice Zone L.P. wurde auf der von ihr betriebene Handelsplattform www.toroption.com Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Währungen und Rohstoffe offeriert. Soweit die Smart Choice Zone L.P. den Kunden einen Zugang zu den offerierten Optionen und Differenzkontrakten verschafft hat, hat sie nach Ansicht der BaFin den Eigenhandel im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz (KWG) als Dienstleistung für andere in Deutschland betrieben.

Über eine dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin hat die Smart Choice Zone L.P. nicht verfügt.

Der Beitrag Smart Choice Zone L.P. – BaFin schreitet ein erschien zuerst auf Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner.


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