Hinsichtlich der PIM Gold und Scheideanstalt GmbH, Heusenstamm, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), nach einer eigenen Mitteilung der Behörde Anhaltspunkte dafür, dass die Gesellschaft eine Vermögensanlage mit dem Namen „KINDER GOLD KONTO“ öffentlich anbietet, ohne dass ein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH wirbt auf ihrer Internetseite damit, dass für Jugendliche unter 18 Jahren ein kostenloses Kindergeldkoto eröffnet werden kann und schon mit kleinen Beträgen ab € 25,00 monatlich physisches Gold gekauft werden kann und die Besonderheit bei einem Kindergeldkonto bei 3 % Bonusgold liegen würde, den der Kunde am Anfang des Jahres auf die Kaufsumme des vergangenen Jahres ab einem Goldkauf von € 3.000,00 erhält.
Nach § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) besteht eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes.
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