Nach Mitteilung der BaFin ist ihre Verfügung vom 30.04.2018, mit der der BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG, Augsburg, aufgegeben wurde, ein unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft abzuwickeln, rechtskräftig. Die BBI Beteiligungsgesellschaft Bayerische Immobilien mbH & Co. KG hatte Anlegern offeriert, Kapital als Kommanditkapital entgegen zu nehmen und es wurde versprochen, die Gelder gemäß einer […]
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