Gegenüber der Lionstradingclub Ltd., Machester, Großbritannien, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angeordnet, unerlaubt betriebene Einlagengeschäfte einzustellen und abzuwickeln. Von der Lionstradingclub Ltd. wurde Kapital entgegengenommen und dessen unbedingte Rückzahlung versprochen. Damit hat die Gesellschaft nach Ansicht der BaFin ein Bankgeschäft als Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG […]
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