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Taschengeld der Großeltern führt nicht zum Sozialhilferegress

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Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner

Urteil des LG Aachen vom 14.02.2017 Sachverhalt: Der Großvater hatte seiner Enkelin seit mehreren Jahren monatlich per Dauerauftrag Taschengeld überwiesen. Der Großvater ist dann pflegebedürftig geworden und konnte seine Pflege nicht mehr vollumfänglich nicht mehr selbst tragen und war auf Sozialhilfe angewiesen. Der Sozialhilfeträger forderte dann nach Überleitung der Ansprüche die Taschengeldleistungen von der Enkelin […]

Taschengeld der Großeltern führt nicht zum Sozialhilferegress


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