Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Im Rahmen einer Gläubigerversammlung der Alno AG hat der Insolvenzverwalter den Gläubigern einen ersten Bericht zum Verfahrensstand und zu den Ergebnissen eines Gutachtens einer von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilt. Danach sei das Unternehmen bereits deutlich vor dem 12.07.2017, dem Datum des Insolvenzantrags, insolvenzreif gewesen. Spätestens Ende 2016, wahrscheinlich aber schon im Jahre 2013, seien einzelne […]