Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 22.11.2016 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung der beklagten Sparkasse in einem im August 2010 abgeschlossen Verbraucherdarlehensvertrag fehlerhaft war. Folge der fehlerhaften Widerrufserklärung ist, dass der Darlehensnehmer bzw. Verbraucher auch noch heute ein Widerruf des Darlehensvertrages erklären kann. Viele Sparkassen von fehlerhafter Belehrung betroffen Auch wenn sich das Urteil […]