Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass Hinweise vorliegen, dass die Autark Invest GmbH, Olpe, Nachrangdarlehen unter der Bezeichnung „Autark Invest 2016“ offeriert und der Verkaufsprospekt für das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage jedoch nach § 8a Vermögensanlagengesetz nicht mehr gültig sei. Gemäß § 8a Vermögensanlagengesetz ist ein Prospekt nach Billigung nur 12 Monate […]