Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Gegenüber Herrn Josef Müller, Karlsruhe hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichten nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, die ohne Erlaubnis erbrachte Finanzportfolioverwaltung einzustellen. Laut Angaben der BaFin ist Herr Müller mit einer Handlungs- und Vertretungs-Vollmacht mit Entscheidungsspielraum für die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen ausgestattet. Nach Ansicht der BaFin betreibt Herr Müller damit, dass er die […]
Josef Müller – Einstellung der Finanzportfolioverwaltung durch BaFin