Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Gegenüber der Immo Perfekt AG, München, hatte die BaFin, wie wir berichtet hatten, mit einer Verfügung angeordnet, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die Geschäfte abzuwickeln. Außerdem musste die Gesellschaft nach der Verfügung der BaFin das durch die Gewährung von Gelddarlehen unerlaubt betriebene Kreditgeschäft abwickeln. Die Verfügung der BaFin war sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig. […]