Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Über Konten der IMS Marketing Services GmbH, Greven, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach einer eigenen Mitteilung eine Kontensperre verhängt. Rechtsgrundlage dafür ist § 4 Abs. 1 S.1 Zahlungsdienstaufsichtsgesetz (ZAG). Gemäß einer Verfügung vom 05.04.2017 hat die BaFin gegenüber der IMS International Marketing Service GmbH außerdem angeordnet, das unerlaubt für die Onecoin Ltd., Dubai, betriebene […]