Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Mit einem Behindertentestament soll erreicht werden, dass Personen mit Beeinträchtigung, insbesondere Kinder, abgesichert bzw. versorgt sind, ohne dass der Sozialhilfeträger etwas von diesem Vermögen erhält. Als Behindertentestament werden letztwillige Verfügungen, z. B. ein Testament oder ein Erbvertrag, angesehen, bei der über die Gestaltung erreicht werden soll, dass Menschen mit Beeinträchtigung versorgt sind und Sozialleistungen erhalten […]