Gegenüber der MG Grundbesitz GmbH, Neuenbürger Str. 2, Dobel, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) nach einer eigenen Mitteilung angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft abzuwickeln.
Darlehensverträge als unerlaubtes Einlagengeschäft
Anlegern wurde von der MG Grundbesitz GmbH der Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, in denen sich diese zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder verpflichtete.
Aufgrund des momentanen Umfeldes von Zinsen sind Anleger auf der Suche nach Kapitalanlagen, die höhere Renditen versprechen. Doch Vorsicht ist geboten.
Auf Grundlage dieser Darlehensverträge hat die MG Grundbesitz GmbH nach Meinung der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der Behörde zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Möglichkeiten für Darlehensgeber der MG Grundbesitz GmbH
Anleger bzw. Darlehensgeber, die das von Ihnen als Darlehen zur Verfügung gestellte Kapital nicht zurückerhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten es gibt, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten. Für Darlehensgeber, die an die MG Grundbesitz GmbH ein Darlehen zur Verfügung gestellt haben, kann die Möglichkeit bestehen, einen Schadensersatzanspruch, insbesondere etwa wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften, durchzusetzen, um so das Kapital wieder zu erhalten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) können auch Verantwortliche oder Organe einer Gesellschaft, die ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben, gem. § 32 KWG auf Schadensersatz haften.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstützt betroffene Anleger.
Stand: 20.10.2015