Wie wir nun erfahren konnten, ist über das Vermögen der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., auch firmierend unter BWF-Stiftung, ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde einem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Wie wir berichtet hatten, hatte die BaFin einen Abwickler eingesetzt.
Sofern allerdings nun nach einer Prüfung im vorläufigen Insolvenzverfahren ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, können für Anleger Forderungen nur noch in diesem endgültigen Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger hinsichtlich der Wahrnehmung von Rechten im Rahmen des Insolvenzverfahrens der BWF-Stiftung.
Stand: 30.03.2015