Über das Vermögen der Immovest AG, Rödermark, ist bereits im Jahre 2014 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet worden. Allerdings ist nach wie vor nur dieses vorläufige Insolvenzverfahren anhängig. Sobald ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, können Gläubiger Forderungen anmelden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt betroffene Anleger bei der Anmeldung von Ansprüchen und der weiteren Betreuung im Insolvenzverfahren.
Die Immovest hatte den Erwerb von Genussscheinen angeboten.
Möglichkeiten für Anleger außerhalb der Insolvenz
Für Anleger denen der Erwerb von Anlagen der Immovest AG von einer Beraterin oder einem Berater empfohlen worden ist, kann die Möglichkeit bestehen, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung durchzusetzen.
Anlageberater sind nach der Rechtsprechung verpflichtet, Kunden richtig und vollständig über die Risiken und Hintergründe einer Anlage aufzuklären.
Bei einer fehlerhafter Aufklärung kann gegen einen Berater ein Schadensersatzanspruch durchgesetzt werden.
Ob ein entsprechender Schadensersatzanspruch begründet werden kann, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Stand: 16.02.2015