Gegenüber Herrn Frank Ertinger, Münsing, wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer eigenen Mitteilung der Behörde angeordnet, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft unverzüglich abzuwickeln.
Herr Ertinger hat den Abschluss von Darlehensverträgen angeboten, gemäß denen er sich zu einer unbedingten Rückzahlung der von ihm angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtet hat.
Damit hat Herr Ertinger nach Ansicht der BaFin das Einlagengeschäft betrieben, ohne dafür über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch nicht bestandskräftig.
Darlehensgeber, die ihre Gelder nicht zurückerhalten, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten sich für Sieergeben, dass zur Verfügung gestellte Kapital wieder zurück zu erhalten.
Stand: 09.02.2015