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S&K Unternehmensgruppe – Verdacht auf Schneeballsystem

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Rechtsanwälte EBP

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sich aus umfangreichen Ermittlungen einer dringender Tatverdacht ergeben, dass von den Hauptverantwortlichen der S&K Unternehmensgruppe und einer mit dieser als Partner handelnden Hamburger-Unternehmensgruppe zusammen mit mehr als hundert verbundenen Gesellschaften in gemeinsam abgestimmter Vorgehensweise ein über Jahre angelegtes Betrugssystem aufgebaut wurde.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurde davon die betrügerische Erlangung und fortlaufende Veruntreuung von Geldern von Anlegern im Rahmen eines Schneeballsystems erfasst.

Es soll eine Vielzahl von Geschädigten betroffen sein, die im Zuge der Finanzkrise im Jahre 2008 neue, sichere Anlageformen suchten.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft fanden in mehreren Bundesländern in zahlreichen Objekten Durchsuchungen statt und es wurden auch Verantwortliche verhaftet. Auch Vermögenswerte sollen sichergestellt worden sein.

Die S&K hat damit geworben, dass mit mehreren tausend Mitarbeitern ein Immobilienbestand von über 1,7 Mrd. Euro verwaltet werde und Beteiligungen an Finanzdienstleistern gehalten werden.

Nach den Angaben der S&K bestand das Geschäftsmodell insbesondere darin, Immobilien deutlich unter Wert aus Insolvenzen und Zwangsversteigerungen zu kaufen und aus der Vermarktung dann Gewinne und somit Renditen für Anleger zu erzielen.

Über die Anlageangebote bzw. die Geschäftstätigkeit der S&K-Gruppe hatte das manager magazin online bereits im Herbst letzten Jahres kritisch berichtet. Dabei wurde in dem Artikel die Frage gestellt, ob der verwaltete Immobilienstand tatsächlich den angegebenen Milliardenwert hat und wie valide die laut Katalog erzielten Wertzuwächse im Bestand sind.

So soll es sich auch nach dem Bericht des online magazins bei dem Gutachter, der einen großen Teil der Immobilienwertgutachten für die S&K erstellt hatte, nicht um einem von der IHK zertifizierten Immobilienwertgutachter, sondern lediglich um einen Schadensgutachter, also einen Sachverständigen für Schäden an Gebäuden handeln.

Anlegern wurde in mehrfacher Form angeboten Kapital bei der S&K-Gruppe zu investieren.

Seit dem Jahre 2008 wurde in Zusammenarbeit mit der United Investors & Cie. Emissionshaus GmbH, Hamburg, der S&K Real Estate Value Added-Fonds emittiert.

Dabei sollte die Fondsgesellschaft in die S&K Real Estate Value Added GmbH investieren, wobei diese Gesellschaft wiederum über weitere Objektgesellschaften in ein breit gefächertes Portfolio von Immobilien, die aus Zwangsversteigerungen erworben werden sollten, investiert.

Später wurde dann die Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG aufgelegt und Anlegern wurde angeboten, in die neue Geschäftstätigkeit der deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG zu investieren, um von den Chancen des deutschen Immobilienmarktes zu profitieren.

Im Jahre 2011 wurde dann der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG-Fonds initiiert.

Als Ziel wurde die Finanzierung und Realisierung eines Portfolios von Immobilienprojekten, grundbuchrechtlich gesicherter Forderungen sowie Investitionen in weitestgehenden Zusammenhang mit Immobilien angegeben.

Schließlich wurde Anlegern auch noch offeriert, in sog. Vario-Produkte zu investieren.

Bei den Vario-Produkten stellten Anleger der Deutsche Sachwert Emissionshaus AG (DSW) im Rahmen eines Darlehens Kapital gegen einen festen Zinssatz zur Verfügung. Die DSW wiederum würde das Kapital in Immobiliengesellschaften, die entweder der S&K-Unternehmensgruppe direkt angehören oder deren Immobilienstand durch die S&K betreut wird, investieren.

Angeboten wurden die Modelle „Vario-Zins“, „Vario-Loan“ und „Vario Flex“.

Schließlich ist die S&K-Gruppe auch nach eigener Mitteilung Eigentümerin der MIDAS-Gruppe, die seit Gründung im Jahre 2006 Fonds mit einem Gesamtvolumen von über EUR 100.000.000,00 aufgelegt hat, wobei diese Fonds deutsche mittelständische Unternehmen finanzieren.

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gilt das Prioritätsprinzip, also die zeitliche Rangfolge im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Je eher ein Gläubiger über einen gerichtlichen Titel verfügt, desto schneller kann er sich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einen entsprechenden Pfändungsrang sichern. Betroffene Anleger sollten daher möglichst bald von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob und gegen wen sich in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche durchsetzen lassen.

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen in Fällen aus dem Anlagebetrugsbereich und in der Unterstützung von Geschädigten.

Stand: 20.02.2013

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