Das Personaldienstleistungsunternehmen hkw personalkonzepte GmbH hat einen Insolvenzantrag gestellt.
Damit ist ein weiterer Anbieter von Mittelstandsanleihen pleite. Betroffen davon sind vor allem Anleger, die Anleihen der hkw personalkonzepte GmbH gezeichnet haben.
Zur Begründung des Insolvenzantrages wurde darauf verwiesen, dass Schuldner hohe Verbindlichkeiten fristgerecht nicht gezahlt hätten und daher der hkw personalkonzepte GmbH die Liquidität zur Zahlung von Zinsen gefehlt hätte. Ursprünglich wurde die Verzögerung der Zinszahlungen aber damit begründet, dass es aufgrund einer Neustrukturierung zu einer Verzögerung gekommen sei.
Anleger, die die Anleihe der hkw personalkonzepte GmbH erworben haben, können im Insolvenzverfahren Ihre Rechte geltend machen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und vertritt geschädigte Gläubiger der hkw-Anleihe bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.
Stand: 12.12.2013